Hallo ihr lieben,
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Zuletzt geändert von MichaelSchwarz am Dienstag 14. März 2023, 16:43, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Lehrgang/Zuschläge/Zeitkonto
Hallo,
SBV-Schulungen sind Bestandteil der Mandatstätigkeit (Düwell in LPK-SGB IX, § 179 Rn 115). Für Mandatstätigkeit - unabhängig von Betriebs- oder Dienstverfassung - gilt das "Lohnausfallprinzip". Das bedeutet, daß durch Mandatstätigkeit ausgefallene berufliche Tätigkeit voll vergütet werden muß, wenn eine Diensteinteilung erfolgt ist (Düwell, a.a.O. Rn 5 mit Verweis auf BAG vom 26.8.2020, 7 AZR 345/18).
Wenn der Seminarbesuch an einem arbeitfreien Tag erfolgte oder keine Diensteinteilung gemacht wurde, dann ist die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit zu vergüten.
SBV-Schulungen sind Bestandteil der Mandatstätigkeit (Düwell in LPK-SGB IX, § 179 Rn 115). Für Mandatstätigkeit - unabhängig von Betriebs- oder Dienstverfassung - gilt das "Lohnausfallprinzip". Das bedeutet, daß durch Mandatstätigkeit ausgefallene berufliche Tätigkeit voll vergütet werden muß, wenn eine Diensteinteilung erfolgt ist (Düwell, a.a.O. Rn 5 mit Verweis auf BAG vom 26.8.2020, 7 AZR 345/18).
Wenn der Seminarbesuch an einem arbeitfreien Tag erfolgte oder keine Diensteinteilung gemacht wurde, dann ist die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit zu vergüten.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang