Hallo Herr Römer,
bei den letzten beiden Wahlen gab es eine Veranstaltung, zu der die schwerbehinderten Beschäftigten eingeladen wurden.
Dort konnten sich alle Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen.
Meine Frage an Sie:
Ist dies gesetzlich in der Wahlordnung vorgeschrieben( ich konnte nichts finden) und muss der Wahlvorstand dazu einladen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
A. Lackenberger
Kanditatenvorstellung
AW: Kanditatenvorstellung
Hallo Frau Lackenberger,
Nein, dazu werden Sie in der Wahlordnung nichts finden. Der Wahlvorstand muss den Bewerbern im förmlichen Verfahren keine entsprechende Plattform zur Verfügung stellen.
Ich finde den Ansatz der Kandidatenvorstellung aber trotzdem gut. Auch wenn es keine rechtliche Regelung in der Wahlordnung gibt fällt mir spontan die Möglichkeit ein, dies vielleicht noch in der Schwerbehindertenversammlung rechtzeitig vor der Wahl als TOP aufzunehmen.
Nein, dazu werden Sie in der Wahlordnung nichts finden. Der Wahlvorstand muss den Bewerbern im förmlichen Verfahren keine entsprechende Plattform zur Verfügung stellen.
Ich finde den Ansatz der Kandidatenvorstellung aber trotzdem gut. Auch wenn es keine rechtliche Regelung in der Wahlordnung gibt fällt mir spontan die Möglichkeit ein, dies vielleicht noch in der Schwerbehindertenversammlung rechtzeitig vor der Wahl als TOP aufzunehmen.