wir hatten heute in der SBV die Diskussion, ob sich eine gewählte Vertrauensperson gleichzeitig als gewählter Stellvertreter wählen lassen kann.
Hintergrund:
- Es ist nicht ungewöhnlich, sich vorsichtshalber neben der Kandidatur für die Wahl der Vertrauensperson zur eigenen Absicherung auch als Kandidat für die Wahl der Stellvertreter aufstellen zu lassen.
- Was passiert, wenn die gewählte Vertrauensperson sich nicht rechtzeitig von der Liste der zu wählenden Stellvertreter streichen lässt?
- Unterstellen wir außerdem, dass die gewählte Vertrauensperson dann auch als Stellvertreter gewählt wird und sie es versäumt, diese Wahl auszuschlagen. Wie ist dann die Rechtslage?
- Wir diskutierten das Ganze aus Sicht des förmlichen Wahlverfahrens, aber erkannten zugleich keinen Unterschied zum vereinfachten Verfahren.
Ich halte es für völlig unlogisch & damit persönlich für ausgeschlossen, zugleich Vertrauensperson und (zum Beispiel 3.) Stellvertreter der Vertrauensperson sein zu können! Allerdings fehlt mir leider das juristische Argument auf die Frage "Und wo steht das, hm?".
Darum kommt nun hier die "Frage an das Forum".
Herzlichen Dank bereits vorab für alle Antworten!