Ich möchte auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hinweisen:
Lt. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.09.2021 - Aktenzeichen: 9 AZR 571/20 - begründet
§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX keinen Individualanspruch der betroffenen Arbeitnehmer auf Einleitung
und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM).
Hieraus ergibt sich meiner Meinung nach nochmals eindeutig die Wichtigkeit der betrieblichen
Interessensvertretungen
BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers
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BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers
Hallo zusammen,
dazu ausführliche Anmerkung
jurisPR-ArbR 10/2022 Anm. 1
Dr. Euler: „Anders verhält es sich für Mitarbeitervertretungen. Diesen ist in § 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX ein durchsetzbares Initiativrecht ausdrücklich zugebilligt worden. Dieser gesetzl. Anspruch folgt für den Betriebsrat nicht nur aus § 80 Abs. 2 BetrVG, sondern direkt aus § 167 Absatz 2 Satz 7 SGB IX. Daraus folgt ein gerichtlich einklagbarer Informations- und Erörterungsanspruch“ (Fabricius in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 167 Rn. 35), dh Anspruch auf Angebot und Durchführung eines BEM.
BAG, 07.09.2021, 9 AZR 571/20
https://dejure.org/2021,36125
Das BAG hat von einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH nach Art. 267 Absatz 3 AEUV abgesehen, was von Euler kritisiert wurde.
Beste Grüße
Heidi Stuffer
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BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?
Ampel: Nichts Neues zum BEM und zur StW
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung
eines »inklusiven Arbeitsmarkts« vom 24.11.2022
Gesetzentwurf der Bundesregierung v. Dez. 2022
• VdK-Stellungnahme vom 06.12.2022 – Abschn. 3.1
• Düwell, jurisPR-ArbR 49/2022 Anm. 1 Abschn. IV.2
• Dr. Michael Karpf in Facebook vom 09. Dez. 2022
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung
eines »inklusiven Arbeitsmarkts« vom 24.11.2022
Gesetzentwurf der Bundesregierung v. Dez. 2022
• VdK-Stellungnahme vom 06.12.2022 – Abschn. 3.1
• Düwell, jurisPR-ArbR 49/2022 Anm. 1 Abschn. IV.2
• Dr. Michael Karpf in Facebook vom 09. Dez. 2022