SVB Wahl 2014

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brgg190

SVB Wahl 2014

Beitrag von brgg190 »

In unserer Einrichtung sollte erstmals eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden, nach dem Besuch eines Seminars zur SBV Wahl 2014 und Einsicht in die Liste der Personalabteilung stellte ich fest:
dass
1 Mitarbeiter/in zu 60 % Schwerbehindert
2 Mitarbeiter/in zu 50% Schwerbehindert
1 Mitarbeiter/in zu 40 Behinderung o. Ausgl
1 Mitarbeiter/in zu 40 Gleichgest. Behind.
1 Mitarbeiter/in zu 30 Gleichgest. Behind. sind,
selbst mit einem Mitarbeiter/in im Verfahren zu 50% Gleichstellung, wäre ja dann keine Wahl möglich, dass ist doch richtig oder ??
Bitte um Erleuchtung :?
dieter.kötter

AW: SVB Wahl 2014

Beitrag von dieter.kötter »

Hallo brgg190

In Betrieben oder Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend (mindestens 6 Monate) beschäftigt sind, ist eine Schwerbehindertenvertretung und mindestens eine Stellvertretung zu wählen. § 94 SGB IX.
Also, ist nach Ihren Angaben die Voraussetzung zur Wahl erfüllt.
Gruß Dieter Kötter
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: SVB Wahl 2014

Beitrag von Ulrich.Römer »

Nur damit es nicht zu Mißverständnissen kommt, wer da nun mitgezählt wird:

1 Mitarbeiter/in zu 60 % Schwerbehindert -> OK: 1x
2 Mitarbeiter/in zu 50% Schwerbehindert -> OK: 2x
1 Mitarbeiter/in zu 40 Behinderung o. Ausgl -> GdB 40 ohne Gleichstellung = nicht OK: 0x
1 Mitarbeiter/in zu 40 Gleichgest. Behind. -> GdB 40 & Gleichstellung = OK: 1x
1 Mitarbeiter/in zu 30 Gleichgest. Behind. sind, -> GdB 30 & Gleichstellung = OK: 1x
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
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