Gibt es eine Mindestteilnahmequote der Wahlberechtigten für die Gültigkeit der Wahl?
Hintergrund:
Im Rahmen des vereinfachten Wahlverfahrens wurden alle 14 wahlberechtigten MitarbeiterInnen persönlich schriftlich zur Wahlversammlung eingeladen.
Aus unterschiedlichen Gründen (Krankheit, Urlaub, Unabkömmlichkeit wegen Aufgabendichte oder unentschuldigt) waren am Wahltag nur 4 Wahlberechtigte anwesend und haben in einem ordnungsgemäßen Ablauf eine VP und einen STV - jeweils einstimmig - gewählt.
Ist die Wahl gültig?
Mindestzahl anwesender Wahlberechtigter nötig?
Re: Mindestzahl anwesender Wahlberechtigter nötig?
Hallo Adele,
es genügt die Anwesenheit von mindestens einer Person, die sich dann möglicherweise auch noch selbst wählt.
Fazit in Ihrem Fall: Die Wahl ist gültig.
Viele Grüße
Christian Vedder
es genügt die Anwesenheit von mindestens einer Person, die sich dann möglicherweise auch noch selbst wählt.
Fazit in Ihrem Fall: Die Wahl ist gültig.
Viele Grüße
Christian Vedder
Re: Mindestzahl anwesender Wahlberechtigter nötig?
Danke für die schnelle Antwort!