Bestellung Wahlvorstand

Antworten
karl

Bestellung Wahlvorstand

Beitrag von karl »

Hallo,
die Sitzung der Schwerbehindertenvertretung zur Bestellung des Wahlvorstandes, kann aufgrund der Abwesenheit der zwei Stellvertreter auch nur von der Vertrauensperson geleitet werden?

Im Gesetz seht, die Schwerbehindertenvertretung. Auf dem Formularvordruck steht, bestelle Ich ( Vertrauensperson ) den Wahlvorstand.

Was sollen wir tun? Nicht dass wir schon am Anfang einen Formfehler begehen.

Viele Grüße an alle
Siegfried
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

AW: Bestellung Wahlvorstand

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Siegfried,
wenn es bereits eine amtierende SBV gibt, dann wird der Wahlvorstand von dieser einfach bestellt.
§ 1 Absatz 1 SchwVWO - Bestellung des Wahlvorstandes:
Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung
einen Wahlvorstand aus drei volljährigen in dem Betrieb oder der Dienststelle Beschäftigten
und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende.

Mit "die Schwerbehindertenvertretung" ist nur die Vertrauensperson ohne stellvertr. Mitglieder gemeint.
Anders ausgedrückt: Formular Bestellung WV ausfüllen, den drei Wahlvorständen in die Hand drücken, Einverständniserklärung einholen und dann den Arbeitgeber informieren.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
Antworten