Hallo,
ich bin die SBV in einem privatwirtschaftlichen Betrieb. Neben dem Hauptsitz in Bayern gibt es noch ein Zweigwerk in Brandenburg.
Es existiert ein GBR für beide Betriebe.
In dem Zweigwerk kann aufgrund der zu geringen Anzahl der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter keine eigene SBV gewählt werden. Somit bin ich automatisch die zuständige SBV und auch die Gesamtschwerbehindertenvertretung. Und für die schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter im Zweigwerk zuständig.
Was passiert nun wenn im Zweigwerk gar kein schwerbehinderter oder gleichgestellter Mitarbeiter mehr vorhanden ist.
Der § 180 Abs. 1 SGB IX macht hier keine Einschränkungen diesbezüglich.
Meiner Meinung nach bleibt das Mandat als zuständige SBV und auch als Gesamtschwerbehindertenvertretung weiter bestehen.
Gesamt SBV - Anzahl 0 in Zweigniederlassung
Re: Gesamt SBV - Anzahl 0 in Zweigniederlassung
Hallo,
natürlich bleibt die Zuständigkeit der GSBV für den SBV-losen Betrieb bestehen.
In der Praxis bedeutet dies, daß zB die Beteiligung an Bewerberverfahren, bei denen sich schwerbehinderte Menschen beworben haben, uneingeschränkt ist. Auch bei zukünftigen Entwicklungen kann die SBV sehr wohl eine Beteiligung verlangen - zB wenn es darum geht, ob neue IT-Programme grundsätzlich barrierefrei sind.
natürlich bleibt die Zuständigkeit der GSBV für den SBV-losen Betrieb bestehen.
In der Praxis bedeutet dies, daß zB die Beteiligung an Bewerberverfahren, bei denen sich schwerbehinderte Menschen beworben haben, uneingeschränkt ist. Auch bei zukünftigen Entwicklungen kann die SBV sehr wohl eine Beteiligung verlangen - zB wenn es darum geht, ob neue IT-Programme grundsätzlich barrierefrei sind.
Re: Gesamt SBV - Anzahl 0 in Zweigniederlassung
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
danke für die schnelle Antwort.