Stimmzettel Angabe maximale Anzahl Stimmenabgabe

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JoPf
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Stimmzettel Angabe maximale Anzahl Stimmenabgabe

Beitrag von JoPf »

Bei der Wahl der stellvertretenden Mitglieder der SBV hat der Wahlvorstand die Anzahl dieser auf 5 festgelegt. Auf dem Stimmzettel stehen demnach 5 Namen. Im einleitenden Satz über dieser Aufzählung steht u.a. "Dieser Teil des Stimmzettels ist ungültig, wenn Sie mehr als 3 Bewerber ankreuzen.

Bei dieser Angabe "3" beziehen wir uns auf §9 (3) der Wahlordnung:
"Werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, soll der Stimmzettel einen Hinweis darauf enthalten, wie viele Bewerber oder Bewerberinnen im Höchstfall angekreuzt werden dürfen."

Mit der Angabe auf unserem Stimmzettel sehen wir diese Vorgabe als erfüllt an. ODER muss zwingend die Höchstzahl die Zahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder (in unserem Falle 5) sein?
Benutzer 1667230269

Re: Stimmzettel Angabe maximale Anzahl Stimmenabgabe

Beitrag von Benutzer 1667230269 »

Hallo,

wenn der Wahlvorstand die Wahl von 5 Stellvertretern beschlossen hat, dann haben die Wähler*innen auch bis zu 5 Stimmen. Dies soll gem. § 9 Abs. 3 SchwbVWO auch so auf dem Stimmzettel stehen.

Wie der WV auf die Zahl 3 kommt
"Dieser Teil des Stimmzettels ist ungültig, wenn Sie mehr als 3 Bewerber ankreuzen.
bleibt sein Geheimnis und macht die Wahl der Stellis auf jeden Fall anfechtbar.

Auch diese Schlußfolgerung
hat der Wahlvorstand die Anzahl dieser auf 5 festgelegt. Auf dem Stimmzettel stehen demnach 5 Namen.
ist nur dann zulässig, wenn es tatsächlich nur 5 gültige Bewerbungen gibt. Gäbe es mehr Bewerbungen, müßten diese natürlich auch auf dem Stimmzettel stehen.
jada.wasi
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Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Re: Stimmzettel Angabe maximale Anzahl Stimmenabgabe für Stellvertretung

Beitrag von jada.wasi »

JoPf hat geschrieben: Mittwoch 9. November 2022, 09:27 Mit der Angabe auf unserem Stimmzettel sehen wir diese Vorgabe als erfüllt an.
Das ist ja ziemlich wirr, wie schon geschrieben. Es gilt vielmehr folgender Merksatz: Es dürfen genau so viele Stellvertretungen maximal angekreuzt werden, wie im Wahlausschreiben steht, es sei denn, es gäbe weniger gültige Bewerbungen für die Stellvertretung. Gehen da jedoch weniger ein, so dürfen natürlich alle angekreuzt werden.

Das mit der Zahl 3 auf dem Stimmzettel = reine Willkür, sowie Desinformation, wenn im Wahlausschreiben was anderes steht (nämlich 5) und es 5 Bewerber gibt. Der Wahlvorstand soll informieren – nicht in die Irre führen per_Stimmzettel mit widersprüchlichen Hinweisen, da durch_nichts zu rechtfertigen!
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