es geht um die Bekanntmachung der Kandidatinnen und Kandidaten.
Wir haben heute die Briefwahlunterlagen verschickt - auf dem Stimmzettel sind die Kandidat:innen natürlich alle aufgeführt.
Nun steht in §8 der SchwbVWO, dass die Bewerber:innen "...in gleicher Weise bekannt (zu machen sind) wie das Wahlausschreiben".
Wir haben das Wahlausschreiben
- per hochschulöffentlichem Aushang veröffentlicht, wobei das im Grunde als komplett öffentlich anzusehen ist, denn wir haben Publikumsverkehr (nicht nur Personal und Studierende kommen in die öffentlich zugänglichen Bereiche, sondern natürlich auch Personen, die nur kurz an der Uni sind, z.B. Lieferanten),
- im Intranet zugänglich gemacht und
- per E-Mail mit dem Hinweis auf die Seite im Intranet zur Kenntnis gegeben.
Würde es ausreichen, wenn wir einige der Aushänge (bspw. im Hauptgebäude der Universität) um die Kandidat:innen-Liste erweiterten? Oder müssen wir tatsächlich auf jeden einzelnen Aushang eine Liste der Bewerber:innen pappen? Das wäre ein ziemlicher Aufwand.
Wir würden lieber die Namen im Intranet auf der SBV-Wahl-Seite veröffentlichen sowie ggf. per E-Mail an alle Wahlberechtigten publik machen und das mit den Aushängen klein halten.
Wir haben einen Bewerber für die SBV und drei Bewerberinnen für die Stellvertretung, es gibt quasi keine Konkurrenzsituation. Und alle bekommen sowieso noch in dieser Woche den Stimmzettel. Unserer Einschätzung nach könnte uns niemand mangelnde Kommunikation vorwerfen und die Wahl im Nachhinein anfechten, oder?
Vielen Dank für die Hilfe!
Claudia Ranft
P.S.: Ich habe gekuckt, ob so eine Frage schon mal hier behandelt wurde, bin aber nicht fündig geworden. Falls es bereits eine Antwort geben sollte, bin ich natürlich auch für einen entsprechenden Hinweis dankbar.