Sehr geehrte Forum-Leser,
in meiner Behörde existiert eine ungekündigte BEM-Dienstvereinbarung, in der u. a. auch geregelt ist, wer "BEM-Beauftragter" ist. Vor Kurzem gab es einen Wechsel an der Spitze der Behörde. Die Behördenleitung hat nunmehr angekündigt, dass sie zukünftig selbst in Persona die BEM-Verfahren verantwortlich führen will. In der Dienstvereinbarung ist die Möglichkeit der freien BEM-Beauftragtenbestimmung nicht vereinbart worden.
Aufgrund der vorhandenen Dienstvereinbarung geht der Personalrat und wir als Schwerbehindertenvertretung davon aus, dass eine solch einseitig vorgenommene Änderung rechtlich nicht zulässig ist.
Liegen wir Personalvertretungen mit unserer Einschätzung richtig?
Danke für Ihre Rückmeldungen
Maiko
BEM-Beauftragter einseitig austauschbar bei Kollektivvereinbarung?
Re: BEM-Beauftragter einseitig austauschbar bei Kollektivvereinbarung?
Hallo Maiko,
die Persona BEM Beauftragter des AG ist eine heikle Position. Von dieser kann Wohl und Wehe im BEM Prozess abhängig sein. Diese Rolle an die Behördenleitung zu verknüpfen ist i.d.R. keine gute Idee. Insofern wird hier eine bedeutsame Regelung aus der DV einseitig "kassiert" und damit nicht tolerierbar.
Viele Grüße
Christian Vedder
die Persona BEM Beauftragter des AG ist eine heikle Position. Von dieser kann Wohl und Wehe im BEM Prozess abhängig sein. Diese Rolle an die Behördenleitung zu verknüpfen ist i.d.R. keine gute Idee. Insofern wird hier eine bedeutsame Regelung aus der DV einseitig "kassiert" und damit nicht tolerierbar.
Viele Grüße
Christian Vedder