Liebe BIH-Experten,
ich wurde von einem SBV-Wahlvorstand aus Bayern heute auf den BIH-Wahlkalender angesprochen – ob der Online-Kalender denn die Einspruchsfrist und die Vorschlagsfrist richtig berechnen würde. Das erscheint sehr zweifelhaft:
Fehlbeispiel = 2 Tage zu kurz
Bei einem Wahlausschreiben vom 18.10.2022 (Dienstag) rechnet bspw. der Wahlkalender m.E. zwei Tage zu kurz bei_diesen Fristen, nämlich bis 31.10.2022 (Montag) statt richtig bis 02.11.2022 (Mittwoch) wegen BGB und wegen Allerheiligen am Di, 1.11.2022 (= gesetzlicher Feiertag in Bayern) unter Nr. 4.3 sowie Nr. 5.1 des Wahlkalenders.
Bitte mal nachprüfen und ggf. nachprogrammieren lassen, weil wohl genereller Systemfehler bei diesen beiden Zwei-Wochen-Fristen mit Feiertag am Ende, oder? Danke!
Beste Grüße
Heidi Stuffer
BIH-Wahlkalender rechnet falsch?
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BIH-Wahlkalender rechnet falsch?
Hallo zusammen,
den Bedenken von Heidi Stuffer ist zuzustimmen! So auch grundlegend: Prof. Düwell, Handbuch Wahl der SBV 2022, Kapitel 12.2.2 zur „Frist für Wahlvorschläge“. Danach endet bei einem Erlass (= Aushang) eines Wahlausschreibens an einem Dienstag die Frist grundsätzl. erst am übernächsten Dienstag - und niemals schon tags zuvor am Montag! Das ist offensichtlich fehlerbehaftet, führt nur in die Irre, und ist zudem vollkommen sinnlos.
Der Online-Wahlkalender muss daher unbedingt dringend nachgebessert werden – weil ja sonst teilweise fehlerhafte Wahlausschreiben mit falschen Fristen bei Einspruchsfrist (§ 4 Abs. 1 SchwbVWO) sowie Vorschlagsfrist (§ 6 Abs. 1 SchwbVWO) von jeweils zwei Wochen. Zu Wochenfristen siehe auch jura-basic Rz. 7 mit Beispiel veranschaulicht. Gruß Annette
den Bedenken von Heidi Stuffer ist zuzustimmen! So auch grundlegend: Prof. Düwell, Handbuch Wahl der SBV 2022, Kapitel 12.2.2 zur „Frist für Wahlvorschläge“. Danach endet bei einem Erlass (= Aushang) eines Wahlausschreibens an einem Dienstag die Frist grundsätzl. erst am übernächsten Dienstag - und niemals schon tags zuvor am Montag! Das ist offensichtlich fehlerbehaftet, führt nur in die Irre, und ist zudem vollkommen sinnlos.
Der Online-Wahlkalender muss daher unbedingt dringend nachgebessert werden – weil ja sonst teilweise fehlerhafte Wahlausschreiben mit falschen Fristen bei Einspruchsfrist (§ 4 Abs. 1 SchwbVWO) sowie Vorschlagsfrist (§ 6 Abs. 1 SchwbVWO) von jeweils zwei Wochen. Zu Wochenfristen siehe auch jura-basic Rz. 7 mit Beispiel veranschaulicht. Gruß Annette
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Re: BIH-Wahlkalender rechnet falsch?
Der Einwand von Heidi Stuffer ist berechtigt. Der Aushangtag darf als Ereignistag bei der Fristberechung nicht mitgezählt werden.
Viele Grüße, Dr. Michael Karpf
Viele Grüße, Dr. Michael Karpf
Der BIH-Wahlkalender berechnet falsche Wochenfristen bei gesetzlichen Feiertagen
Der Wahlkalender ist zwingend zu überarbeitenMichael Karpf hat geschrieben: ↑Freitag 14. Oktober 2022, 12:09 Der Einwand von Heidi Stuffer ist berechtigt.
wg. Fristen laut § 4 und § 6 und § 7 SchwbVWO
Allerheiligen und Reformationstag
Sehe das ebenso wie Dr. Karpf: Wenn Aushang bspw. an einem Dienstag, so endet bei Zwei-Wochen-Frist grds. die Frist am Dienstag in zwei Wochen, also am übernächsten Dienstag gemäß § 188 Abs. 2 BGB. Fällt der letzte Tag der Frist jedoch ausnahmsweise auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB) wie bei Allerheiligen am 1. November in 5 Bundesländern oder Reformationstag am 31.10.2022 (Montag) in 9 Bundesländern. Nichts anderes gilt_auch für eine evtl. Nachfrist von einer Woche laut § 7 SchwbVWO entsprechend; die wird m.E. gleichfalls nicht korrekt berechnet gemäß BGB-Vorgaben? Kurzes Video dazu auf YouTube zu den §§ 187, 188, 193 BGB, entspr.
Den Einwendungen von Fr. Stuffer ist voll zuzustimmen!
Bei Berechnung der Fristen nach Wochen ist eine Auszählung der einzelnen Tage (etwa mit den Fingern) nicht_nötig - weil ja Aushang und Fristende jeweils am gleichen Wochentag gemäß dem § 188 Absatz 2 BGB, insoweit also besonders einfach. Gruß Jada Wasi
Fehlbeispiel = 3 Tage zu kurz
(BB, HB, HH, MV, NI, SN, ST, SH, TH)
• Falsch 17.10.2022 Mo ➔ 29.10.2022 Sa (BIH-Kalender)
• Richtig 17.10.2022 Mo ➔ 01.11.2022 Di. (§ 193 BGB)
Nie Fristverkürzung
Der Wahlkalender verkürzt statt verlängert die Frist, wenn letzter Tag der Frist auf einen Feiertag fällt (wie bspw. am Reformationstag, 31.10.2022, in neun Ländern). Und der letzte Tag darf m. E. ohnehin nie Samstag sein: So aber teilweise BIH-Wahlkalender. Dieses ist strikt abzulehnen, weil_es hierfür keine Grundlage gibt (Nr. 4.3 und 5.1 des Wahlkalenders) - und da jede Verkürzung von vornherein ausgeschlossen und sinnlos ist. Wohl Programmierfehler bei_Feiertagen, wonach richtig die Verschiebung anstatt Verkürzung. Da wird wohl offenbar rückwärts statt richtig vorwärts gerechnet: („so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag“)? Demnach insoweit klarer Programm- bzw. Denkfehler, der m.E. zu bereinigen ist - zumal u.U. anfechtungsrelevant.
Re: BIH-Wahlkalender rechnet falsch?
Hallo Community,
Vielen, vielen Dank für euren Einsatz und Beiträge. Wir haben den Bug in der Programmierung des Tools heute zur Beseitigung in Auftrag gegeben.
Viele Grüße
Christian Vedder
Vielen, vielen Dank für euren Einsatz und Beiträge. Wir haben den Bug in der Programmierung des Tools heute zur Beseitigung in Auftrag gegeben.
Viele Grüße
Christian Vedder
Re: BIH-Wahlkalender rechnet falsch?
Hallo Community,
die neue Version des Wahlkalenders ist online! Nun sollten alle Berechnungen fehlerfrei sein.
die neue Version des Wahlkalenders ist online! Nun sollten alle Berechnungen fehlerfrei sein.
BIH-Wahlkalender nun perfekt
Hallo Herr Römer,
habe diesen BIH-Wahlkalender kurz gecheckt: Scheint nun insoweit alles perfekt zu sein jedenfalls bei den 2-wöchigen Einreichungsfristen und Einspruchsfristen (mit Feiertag am Ende und dann Verlängerung). Wunderbar. Danke!
habe diesen BIH-Wahlkalender kurz gecheckt: Scheint nun insoweit alles perfekt zu sein jedenfalls bei den 2-wöchigen Einreichungsfristen und Einspruchsfristen (mit Feiertag am Ende und dann Verlängerung). Wunderbar. Danke!