Die Kandidaten die sich zur Wahl gestellt haben sind im Intranet eingestellt worden etc.
Alle zu gleichen Bedingungen wie Foto und Textlänge.
Wir haben das förmliche Wahlverfahren.
Nun hat heute ein Kandidat eine E-Mail an ALLE 1300 Mitarbeiter geschickt um nochmal für sich Werbung zu machen, obwohl wir gesagt haben das für Alle die gleichen Rahmenbedingungen gelten.
Er hat die Mail aus dem BR- Büro geschickt, hatte an dem Tag frei.
Der Text war sehr lang mit vielen Versprechungen alle Institutionen einzuladen, Rentenfragen zu klären etc.
Wo er noch gar nicht weiß ob er diese Versprechungen halten kann und hat auch ein falsches Wahldatum angegeben.
Ich habe ihn angesprochen und hat behauptet ,er wusste das nicht und er hätte auch nichts in den Wahlunterlagen gefunden, das diese Werbung so nicht in Ordnung sei, er ist BR-Mitglied.
Ist dieses Vorgehen rechtlich ok, da er ja auch den Mail-Verteiler des Arbeitgebers/BR genutzt hat ?
Herzlichen Gruß
Eigenwerbung über E - Mail -Verteiler des Arbeitsgebers ok?
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Re: Eigenwerbung über E - Mail -Verteiler des Arbeitsgebers ok?
Hallo,
haben die anderen Wahlbewerber ebenfalls die technische und organisatorische Möglichkeit, das E-Mail System des AG bzw. des BR für den Versand an alle Beschäftigten zu nutzen? Falls nein, kann der Grundsatz der Chancengleichheit verletzt sein.
Siehe hierzu auch Hessisches LAG vom 25.05.2020, 16 TaBV 147/19:
"Der Grundsatz der Chancengleichheit ist deshalb verletzt, weil für die Antragsteller keine Möglichkeit bestand, für ihre Kandidatur in vergleichbarer Weise zu werben." (Rn. 40)
Herzliche Grüße
haben die anderen Wahlbewerber ebenfalls die technische und organisatorische Möglichkeit, das E-Mail System des AG bzw. des BR für den Versand an alle Beschäftigten zu nutzen? Falls nein, kann der Grundsatz der Chancengleichheit verletzt sein.
Siehe hierzu auch Hessisches LAG vom 25.05.2020, 16 TaBV 147/19:
"Der Grundsatz der Chancengleichheit ist deshalb verletzt, weil für die Antragsteller keine Möglichkeit bestand, für ihre Kandidatur in vergleichbarer Weise zu werben." (Rn. 40)
Herzliche Grüße