Wahlberechtigt wenn AN zum 30.11.2022 gekündigt hat?

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S. Radzio

Wahlberechtigt wenn AN zum 30.11.2022 gekündigt hat?

Beitrag von S. Radzio »

Hallo,
da meine Amtszeit zum 21.11. ausläuft möchte ich eine Briefwahl durchführen.
Der Wahltag mit Auszählung der Stimmen erfolgt am 17.11.2022.
Nun hat ein Kollege seinerseits zum 30.11.2022 gekündigt, da er in Altersteilzeit geht.
Nach meiner Auffassung ist er wahlberechtigt, oder sehe ich das falsch?

liebe Grüße und vielen Dank für die Hilfe
CVedder
Beiträge: 353
Registriert: Dienstag 2. November 2010, 11:14

Re: Wahlberechtigt wenn AN zum 30.11.2022 gekündigt hat?

Beitrag von CVedder »

Hallo Radzio,

wer am Wahltag im Unternehmen beschäftigt ist, ist auch wahlberechtigt. So ist der einschlägige § 177 Absatz 2 SGB IX zu lesen. Das Wahlrecht besteht z.B. auch während einer Kündigungsfrist, siehe hierzu die Tabelle auf Seite 44 der BIH Wahlbroschüre https://www.bih.de/fileadmin/user_uploa ... 022_ua.pdf


Viele Grüße
Christian Vedder
S. Radzio

Re: Wahlberechtigt wenn AN zum 30.11.2022 gekündigt hat?

Beitrag von S. Radzio »

Hallo Herr Vedder,
super, vielen Dank für die schnelle Antwort
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