Wo dürfen denn die Auszubildenden Wählen?

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amethyst_swordtail
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 21. September 2022, 18:44

Wo dürfen denn die Auszubildenden Wählen?

Beitrag von amethyst_swordtail »

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Wahlberechtigte Auszubildende:

Bei mir ist eine zentrale Ausbildungsabteilung, die die Auszubildenden (mit verschiedenen Ausbildungsschwerpunkten) zentral betreut. Natürlich findet die Praxisausbildung vor Ort in den einzelnen Referaten/Bereichen statt. Ist dann die Stammdienststelle immer das Referat, indem gerade der Azubi eingesetzt ist? Danke für die Rückmeldung schon mal.

Viele Grüße
jada.wasi
Beiträge: 350
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Wo dürfen denn die Auszubildenden wählen?

Beitrag von jada.wasi »

Die BIH vertritt wohl nachfolgende Ansicht in BIH-
Wahlbroschüre SBV 2022 auf Seite 39, am Ende:

Besonderheiten im öffentlichen Dienst
„Beamte im Vorbereitungsdienst und Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung sind bei ihrer Stammbehörde wahlberechtigt (§ 13 Abs. 3 BPersVG).“

Diese Norm gibts aber gar nicht (mehr). Gemeint wohl § 14 Abs. 3 BPersVG neue Fassung. Gruß Jada Wasi
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