Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Es geht um einen Arbeitsplatz im Sozialen Bereich (Wohnheim für behinderte Menschen). Die Betroffene (GdB 50) hat eine Befreiung von Mehrarbeit beim Arbeitgeber angezeigt. Der Arbeitgeber will dem nachkommen, schließt jedoch Dienste an Sonntagen, Feiertagen und Nachschichten aus, an denen grundsätzlich 12 -h-Schichten stattfinden. Ist dies rechtmäßig, da ja eigentlich die 8h/Tag nicht überschritten werden dürfen? Der Arbeitgeber beruft sich auf gültige Rechtsprechung, führt jedoch kein Urteil an.
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
J. Nehls
Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen
Re: Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen
Hallo J. Nehls,Der Arbeitgeber beruft sich auf gültige Rechtsprechung, führt jedoch kein Urteil an.
er kann deswegen kein Urteil angeben, da es m.W. solche Rechtsprechung nicht gibt, jedenfalls nicht mit > 8 Stunden am Sonntag, Feiertag sowie in Nachtschichten. Bis 8 Std. fallen solche Tage/Schichten aber nicht unter Mehrarbeit! Selbstverständlich gelten auch an Sonn- sowie Feiertagen die Regelungen über Arbeitszeiten und der § 207 SGB IX. Auskunft bei Rechtsfragen zu der Mehrarbeit erteilt Ihnen gerne auch das Bürgertelefon des BMAS Berlin, Telefon: 030 / 221 911 006.
Zur Mehrarbeit gemäß § 207 SGB IX (§ 124 SGB IX a.F.) vergl. auch BMAS-Broschüre und oben das Suchfeld für „Mehrarbeit“ mit über 100 Treffern. Hier gibt es Tipps zur Nachtarbeit von einer Ärztin. Gruß Jada Wasi
Re: Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen
Hallo J. Nehls,
ich verstehe den Sachverhalt nicht richtig. Will die Betroffene etwa an den 12 Stundenschichten teilnehmen?
Grüße
Christian Vedder
ich verstehe den Sachverhalt nicht richtig. Will die Betroffene etwa an den 12 Stundenschichten teilnehmen?
Grüße
Christian Vedder
Re: Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen
@CVedder
Nein, meine Klientin möchte die 8h/Tag nicht überschreiten, der Arbeitgeber meint jedoch, an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nachtschicht könne sie sich nicht auf die Befreiung von Mehrarbeit berufen und müsse 12h arbeiten.
Nein, meine Klientin möchte die 8h/Tag nicht überschreiten, der Arbeitgeber meint jedoch, an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nachtschicht könne sie sich nicht auf die Befreiung von Mehrarbeit berufen und müsse 12h arbeiten.
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Re: Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen
Guten Tag,
bei der 8-Stunden-Grenze für tägliche Mehrarbeit gem. § 207 SGB IX gibt es keine Unterscheidung zwischen Werktag sowie Sonntag/Feiertag. Das wäre auch ziemlich absurd.
bei der 8-Stunden-Grenze für tägliche Mehrarbeit gem. § 207 SGB IX gibt es keine Unterscheidung zwischen Werktag sowie Sonntag/Feiertag. Das wäre auch ziemlich absurd.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen
Ja völlig absurd und daneben. Wer Mehrarbeit unter der Woche nicht kann, warum soll das am Wochenende/Feiertage/Nachtdiensten dann plötzlich funktionieren, etwa im Rahmen einer temporären "wundersamen Heilung"?
Grüße
Christian Vedder
Grüße
Christian Vedder