Förmliche Wahlverfahren trotz SB und GG Zahl unter 50 möglich?

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ugur05
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Förmliche Wahlverfahren trotz SB und GG Zahl unter 50 möglich?

Beitrag von ugur05 »

Hallo,
Ich bin der amtierende SBV jedoch schon lange krank. Heute hatte ich ein Gespräch mit meinem Stellvertreter bezüglich der anstehenden SBV Wahl..BR soll bereits ein Wahlvorstand bestellt haben obwohl wird nur 40 Schwerbehinderte bzw Gleichgestellte Mitarbeiter haben und der Betrieb aus nicht auseinander liegenden teilen besteht bzw. alles unter ein Dach ist. Kann man unter dieser Gegebenheiten trotzdem das förmliche Wahlverfahren anwenden? Mus man nicht das vereinfachte Wahlverfahren anwenden?
Vielen Dank und viele Grüße.
Faroke
jada.wasi
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Re: Förmliche Wahlverfahren trotz SB und GG Zahl unter 50 möglich?

Beitrag von jada.wasi »

BR soll bereits ein Wahlvorstand bestellt haben
Der Betriebsrat hat da nichts zu bestellen - niemals! Er hat überhaupt kein Bestellrecht. Und wenn die Voraussetzungen wie hier für vereinfachte Wahl vorliegen, so hat er auch nicht vorrangig zu einer Wahlversammlung einzuladen. Sollte ein illegaler BR-Beschluss zur Bestellung gefasst worden sein, dann sofort aussetzen gemäß dem § 178 Absatz 4 SGB IX, weil reine Amtsanmaßung sowie grober Rechtsbruch, der zwingend zumindest zur Anfechtbarkeit dieser Wahl führen würde. Die „Bestellung“ halte ich für nichtig, da PR niemals dafür zuständig ist. Auch besteht kein Wahlrecht zwischen beiden Wahlverfahren. Gruß Jada Wasi
Zuletzt geändert von jada.wasi am Dienstag 6. September 2022, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
albarracin
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Re: Förmliche Wahlverfahren trotz SB und GG Zahl unter 50 möglich?

Beitrag von albarracin »

Hallo,

das Wahlverfahren ist nicht irgendwie wählbar, sondern eine zwingende Folge der jeweiligen betrieblichen Voraussetzungen.
Sind also die Voraussetzungen des § 177 Abs. 6 Satz 3 SGB IX bzw. § 18 SchbVWO bezüglich des räumlic weit Auseinanderliegen nicht erfüllt, muß zwingend das vereinfachte Verfahren bei weniger als 50 Wahlberechtigten angewendet werden. Das geht auch aus den jeweiligen Texten sehr eindeutig hervor.
Die Anwendung des förmlichen Verfahrens würde zwingend zur Anfechtbarkeit, evtl. sogar zur Nichtigkeit der Wahl führen.

Ach ja, wie kommt eigentlich der BR dazu, einen WV zu bestellen, wenn eine SBV existiert? Auch das ist ein veritabler Anfechtungsgrund.
&tschüß
Wolfgang
ugur05
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Re: Förmliche Wahlverfahren trotz SB und GG Zahl unter 50 möglich?

Beitrag von ugur05 »

jada.wasi hat geschrieben: Dienstag 6. September 2022, 17:17
BR soll bereits ein Wahlvorstand bestellt haben …
Der Betriebsrat hat da nichts zu bestellen – niemals! Der hat überhaupt kein Bestellrecht. Und wenn die Voraussetzungen wie hier für vereinfachte Wahl vorliegen, hat er auch nicht zu einer Wahlversammlung einzuladen. Sollte ein illegaler BR-Beschluss zur Bestellung gefasst worden sein, dann sofort aussetzen. Gruß Jada Wasi
Vielen dank für die Info Jada Wasi.Das habe ich mir gedacht. Unser BR und der Vorsitzender besteht seit fast 20 Jahren aus gleichen Personen. Der SBV der alles nach Recht und Ordnung machen will ist leider unerwünscht.
Viele Grüße
Faroke
ugur05
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Re: Förmliche Wahlverfahren trotz SB und GG Zahl unter 50 möglich?

Beitrag von ugur05 »

jada.wasi hat geschrieben: Dienstag 6. September 2022, 17:17
BR soll bereits ein Wahlvorstand bestellt haben
Der Betriebsrat hat da nichts zu bestellen - niemals! Er hat überhaupt kein Bestellrecht. Und wenn die Voraussetzungen wie hier für vereinfachte Wahl vorliegen, hat er auch nicht zu einer Wahlversammlung einzuladen. Sollte ein illegaler BR-Beschluss zur Bestellung gefasst worden sein, dann sofort aussetzen gemäß dem § 178 Absatz 4 SGB IX, weil reine Amtsanmaßung und grober Rechtsbruch, der zwingend zur Anfechtbarkeit dieser Wahl führen würde. Gruß Jada Wasi
Bei der Beschlussfassung von BR bezüglich der Bestellung vom Wahlvorstand war mein Stellvertreter dabei. Leider ist wegen sein Unwissen dieser Beschluss gefasst worden. Die Sitzung war bereits vor 3 Wochen. Aussetzen ist wohl nicht mehr möglich. Es muss doch andere Möglichkeit geben.
ugur05
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Re: Förmliche Wahlverfahren trotz SB und GG Zahl unter 50 möglich?

Beitrag von ugur05 »

Benutzer 1642751221 hat geschrieben: Dienstag 6. September 2022, 17:20 Hallo,

das Wahlverfahren ist nicht irgendwie wählbar, sondern eine zwingende Folge der jeweiligen betrieblichen Voraussetzungen.
Sind also die Voraussetzungen des § 177 Abs. 6 Satz 3 SGB IX bzw. § 18 SchbVWO bezüglich des räumlic weit Auseinanderliegen nicht erfüllt, muß zwingend das vereinfachte Verfahren bei weniger als 50 Wahlberechtigten angewendet werden. Das geht auch aus den jeweiligen Texten sehr eindeutig hervor.
Die Anwendung des förmlichen Verfahrens würde zwingend zur Anfechtbarkeit, evtl. sogar zur Nichtigkeit der Wahl führen.

Ach ja, wie kommt eigentlich der BR dazu, einen WV zu bestellen, wenn eine SBV existiert? Auch das ist ein veritabler Anfechtungsgrund.
Lieber Wolfgang,
Am Tag der Beschlussfassung hat mein Stellvertreter an der Sitzung teilgenommen. Durch sein Unwissen ist Leider dieser Beschluss gefasst worden. Wie kann ich den als amtierende SBV aktiv werden und den vereinfachten Wahlverfahren einleiten obwohl BR schon ein Wahlvorstand bereithält?
jada.wasi
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Re: Förmliche Wahlverfahren trotz SB und GG Zahl unter 50 möglich?

Beitrag von jada.wasi »

faroke hat geschrieben: Dienstag 6. September 2022, 22:03 Bei der Beschlussfassung von BR bezüglich der Bestellung vom Wahlvorstand war mein Stellvertreter dabei. Leider ist wegen sein Unwissen dieser Beschluss gefasst worden. Die Sitzung war bereits vor 3 Wochen. Aussetzen ist wohl nicht mehr möglich. Es muss doch andere Möglichkeit geben.
Hallo Faroke,

BR-Beschluss verstößt (offensichtlich) gegen § 177 Abs. 6 Satz 3 SGB IX und § 18 SchwbVWO, also höherrangiges Gesetz & Recht; m.E. klar nichtige Bestellung. Demnach Beschluss monieren und laden zur Wahlversammlung per Aushang. Da muss dieser Betriebsrat halt durch – und zu diesem krasser Doppelfehler stehen, weil gesetzwidriger Inhalt und offensichtliche Unzuständigkeit. Kein BR hat irgendein Bestellrecht, auch wenn’s manche unterstellen ohne Blick ins Wahlrecht: Fürs Bestellrecht des BR gibts keinerlei Rechtsgrundlage, selbst wenn’s ≥ 50 sbM oder weite Entfernungen gäbe – nirgends!

Es geht hier einzig und allein um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses und nicht etwa nur um die bloße „sachliche Zweckmäßigkeit“ des BR-Beschlusses (vergl. BAG vom 03.04.1979 - 6 ABR 64/76), wonach u.a. offensichtliche Unzuständigkeit des BR, durch den in d. Rechtsstellung der_SBV eingegriffen wird. Gruß Jada Wasi
albarracin
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Re: Förmliche Wahlverfahren trotz SB und GG Zahl unter 50 möglich?

Beitrag von albarracin »

Hallo faroke,

ich teile Deine Auffassung, daß eine Aussetzung gar nicht mehr möglich ist. Die Wochenfrist ab Beschlussfassung ist abgelaufen, wenn die BR-Sitzung vor drei (!) Wochen war.

Sofern aber in absehbarer Zeit wieder eine BR-Sitzung ist, hast Du aber mE die Möglichkeit, von Deinem Recht gem. § 177 abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz gebrauch zu machen und das Thema mit einem Beschlussantrag ("Aufhebung des BR-Beschlusses vom ... zur Berufung eines Wahlvorstands für die SBV-Wahl"). auf die TO setzen zu lassen.

Allerdings solltest Du Dir für die nächste Periode Gedanken machen über die Schulung Deiner Stellvertreter.
&tschüß
Wolfgang
ugur05
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Re: Förmliche Wahlverfahren trotz SB und GG Zahl unter 50 möglich?

Beitrag von ugur05 »

jada.wasi hat geschrieben: Mittwoch 7. September 2022, 12:22
faroke hat geschrieben: Dienstag 6. September 2022, 22:03 Bei der Beschlussfassung von BR bezüglich der Bestellung vom Wahlvorstand war mein Stellvertreter dabei. Leider ist wegen sein Unwissen dieser Beschluss gefasst worden. Die Sitzung war bereits vor 3 Wochen. Aussetzen ist wohl nicht mehr möglich. Es muss doch andere Möglichkeit geben.
Hallo Faroke,

BR-Beschluss verstößt (offensichtlich) gegen § 177 Abs. 6 Satz 3 SGB IX und § 18 SchwbVWO, also höherrangiges Gesetz & Recht; m.E. klar nichtige Bestellung. Demnach Beschluss monieren und laden zur Wahlversammlung per Aushang. Da muss dieser Betriebsrat halt durch – und zu diesem krasser Doppelfehler stehen, weil gesetzwidriger Inhalt und offensichtliche Unzuständigkeit. Kein BR hat irgendein Bestellrecht, auch wenn’s manche unterstellen ohne Blick ins Wahlrecht: Fürs Bestellrecht des BR gibts keinerlei Rechtsgrundlage, selbst wenn’s ≥ 50 sbM oder weite Entfernungen gäbe – nirgends!

Es geht hier einzig und allein um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses und nicht etwa nur um die bloße „sachliche Zweckmäßigkeit“ des BR-Beschlusses (vergl. BAG vom 03.04.1979 - 6 ABR 64/76), wonach u.a. offensichtliche Unzuständigkeit des BR, durch den in d. Rechtsstellung der_SBV eingegriffen wird. Gruß Jada Wasi
Vielen Dank Jada Wasi
Gruß
Faroke
ugur05
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Re: Förmliche Wahlverfahren trotz SB und GG Zahl unter 50 möglich?

Beitrag von ugur05 »

Benutzer 1642751221 hat geschrieben: Mittwoch 7. September 2022, 13:43 Hallo faroke,

ich teile Deine Auffassung, daß eine Aussetzung gar nicht mehr möglich ist. Die Wochenfrist ab Beschlussfassung ist abgelaufen, wenn die BR-Sitzung vor drei (!) Wochen war.

Sofern aber in absehbarer Zeit wieder eine BR-Sitzung ist, hast Du aber mE die Möglichkeit, von Deinem Recht gem. § 177 abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz gebrauch zu machen und das Thema mit einem Beschlussantrag ("Aufhebung des BR-Beschlusses vom ... zur Berufung eines Wahlvorstands für die SBV-Wahl"). auf die TO setzen zu lassen.

Allerdings solltest Du Dir für die nächste Periode Gedanken machen über die Schulung Deiner Stellvertreter.
Vielen Dank Wolfgang
Gruß
Faroke
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