ich habe folgende Frage: Was passiert, wenn auf Grund von Kandidatenmangel keine neue SBV im Herbst gewählt werden kann (Also es gibt keine SBV mehr) mit den Schriftverkehr, den Unterlagen, den E-Mails, den schriftlichen Stellungnahmen, Unterlagen von laufenden BEM-Verfahren, welche die amtierende SBV in den letzten Jahren gesammelt hat?
Es gibt ja Aufbewahrungsfristen.
![Erschüttert :shock:](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_eek.gif)
Wenn es keine SBV mehr gibt, wer übernimmt die Aufbewahrung? Der Betriebs-/Personalrat ist nicht befugt; von Arbeitgeber ganz zu schweigen.
![Verwirrt :?](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_confused.gif)
Oder muss die Vertrauensperson der SBV vor den Ablauf ihrer Wahlperiode alle Unterlagen datenschutzrechtlich vernichten?
![Frage :?:](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_question.gif)
Ich bitte mal um Rat. Danke sehr!
![Lächeln :)](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_hi.gif)
Gruß Die-Super-VP