Guten Tag,
wir haben in diesem Jahr erstmalig eine SBV gewählt. Leider scheiden im nächsten Jahr 2 Mitglieder aus Altersgründen aus. Somit wären wir nur noch 4 MA mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Da wir allerdings im Jahr 2014 neu wählen müssen um den Rhythmus einzuhalten wären wir damit zu wenige MA. Dürfen wir trotzdem neu wählen? Oder gibt es da Probleme? Ich würde mich diesbezüglich über eine Antwort sehr freuen.
Vielen Dank
Andreas
Ausscheiden von schwerbehinderten Mitarbeitern
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Wahl: Ausscheiden von schwerbehinderten Mitarbeitern
Wenn die Amtszeit vor dem 01.10.2013 begann, so würde die verkürzte Amtszeit vorzeitig am 30.11.2014 ablaufen, ansonsten erst 2018 (§ 94 Abs. 5 Satz 4 SGB IX).andreas.reimers hat geschrieben: ... nur noch 4 MA mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Wenn es dann immer noch weniger als fünf nicht nur vorübergehend beschäftigte Wahlberechtigte geben sollte, könnte nicht neu gewählt werden (§ 94 Abs. 1 SGB IX).
Viele Grüße
Albin Göbel