Hallo,
Ich bin seit kurzen Vorsitzender eines Gesamtpersonalrates (GPR). Vor wenigen Wochen ist unsere Schwerbehindertenvertretung zurückgetreten. Aktuell sind wir deshalb dabei, die SBV-Wahl einzuleiten. Doch was geschieht in der Zwischenzeit? Wer nimmt an den Bewerbungsverfahren als Vertreter:in der Schwerbehinderten teil? Einige meinen, dass der GPR die Aufgaben der SBV übernehmen kann. Ich persönlich habe aufgrund der mir bekannten Urteile große Zweifel an der Auffassung.
SBV-Wahl
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Re: SBV-Wahl
Hallo,
reden wir über eine GSBV? Gibt es Stellvertreter*innen?
Ein PR/BR kann niemals Aufgaben und Rechte einer SBV aus dem SGB IX "mitübernehmen", das wäre krass rechtswidrig.
reden wir über eine GSBV? Gibt es Stellvertreter*innen?
Ein PR/BR kann niemals Aufgaben und Rechte einer SBV aus dem SGB IX "mitübernehmen", das wäre krass rechtswidrig.
&tschüß
Wolfgang
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Re: SBV-Wahl
Danke Wolfgang für Deine schnelle Antwort. Dies ist auch meine Rechtsauffassung. Im Personalvertretungsgesetz steht, dass wir die berufliche Entwicklung und die Eingliederung schwerbehinderter Menschen fördern sollen. Auch die Schweigepflicht zwischen Personalrat und SBV ist im Gesetz aufgehoben. Daraus ergibt sich für mich schon ein gewisses Maß an Austausch und Unterstützung. Jedoch keine Übernahme des Aufgabenspektrums der SBV.Benutzer 1642751221 hat geschrieben: ↑Freitag 15. Juli 2022, 14:02 Hallo,
reden wir über eine GSBV? Gibt es Stellvertreter*innen?
Ein PR/BR kann niemals Aufgaben und Rechte einer SBV aus dem SGB IX "mitübernehmen", das wäre krass rechtswidrig.
Nein, wir haben nur eine SBV- Also keine GSBV. Die ganze SBV, samt Stellvertreter:innen sind zurückgetreten.
Doch wer übernimmt aktuell die Aufgaben der SBV?
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Re: SBV-Wahl
Hallo,
wenn es keine Stellvertreter in der GSBV gibt, dann ist die GSBV "untergegangen" mit all ihren Rechten und Pflichten.
Wenn es aber noch mehr als eine Dienststellen-SBV gibt, müssen sich diese fragen lassen, was sie eigentlich für ein Amts- und Pflichtverständnis haben, wenn diese die GSBV einfach so untergehen lassen.
wenn es keine Stellvertreter in der GSBV gibt, dann ist die GSBV "untergegangen" mit all ihren Rechten und Pflichten.
Wenn es aber noch mehr als eine Dienststellen-SBV gibt, müssen sich diese fragen lassen, was sie eigentlich für ein Amts- und Pflichtverständnis haben, wenn diese die GSBV einfach so untergehen lassen.
&tschüß
Wolfgang
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Re: SBV-Wahl
Es gibt im Betrieb keine SBV mehr.
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Re: SBV-Wahl
Hallo,
da habe ich zuerst irrtümlich auf die GSBV abgehoben.
Und wie bereits geschrieben kann ein PR oder BR sich keine Rechte aneignen, die kraft Gesetzes nur der SBV zustehen.
Deswegen ist das hier
da habe ich zuerst irrtümlich auf die GSBV abgehoben.
Wenn es jetzt in Deiner Dienststelle bzw. Betrieb keine örtliche SBV gibt, dann ist diese tatsächlich bis zur Neuwahl untergegangen, Deine Diensstelle/Betrieb ist SBV-frei.Es gibt im Betrieb keine SBV mehr.
Und wie bereits geschrieben kann ein PR oder BR sich keine Rechte aneignen, die kraft Gesetzes nur der SBV zustehen.
Deswegen ist das hier
nicht nur Kindergarten, sondern ziemlich verantwortungslos gegenüber den betroffenen Beschäftigten.Die ganze SBV, samt Stellvertreter:innen sind zurückgetreten.
&tschüß
Wolfgang
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Re: SBV-Wahl
Nachtrag:
Gibt es noch eine amtierende GSBV, dann nimmt diese die Rechte einer örtlichen SBV wahr in einem Betrieb bzw. Diensstelle, in der keine SBV amtiert gem. § 180 Abs. 6 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __180.html
Gibt es noch eine amtierende GSBV, dann nimmt diese die Rechte einer örtlichen SBV wahr in einem Betrieb bzw. Diensstelle, in der keine SBV amtiert gem. § 180 Abs. 6 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __180.html
&tschüß
Wolfgang
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Re: SBV-Wahl
Hallo,Ich bin seit kurzen Vorsitzender eines Gesamtpersonalrates (GPR). Vor wenigen Wochen ist unsere Schwerbehindertenvertretung zurückgetreten. Nein, wir haben nur eine SBV. Also keine GSBV. Die ganze SBV, samt Stellvertreter:innen sind zurückgetreten.
nur kurz zur Ergänzung: Sollte es im sog. Geschäftsbereich dieses GPR in einer der Dienststellen genau eine örtl. SBV geben, wären dieser dann ggf. alle Aufgaben einer GSBV zugefallen kraft Gesetzes lt. § 180 Abs. 1 Satz 2 SGB IX für den übrigen „Geschäftsbereich“ als sog. „Ersatzvertretung“. Vgl. zur Ersatzvertretung sinngemäß auch hier. Gruß Jada Wasi
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Re: SBV-Wahl
Vielen Dank für die vielen Antworten! Ich habe (wie man vielleicht sieht) meinen Benutzernamen geändert. Wir hatten in unserer Dienststelle nur genau eine SBV. Im Ministerium gibt es noch eine HSBV
Wann ist denn eigentlich eine GSBV zu bilden und wo ist die gesetzliche Verankerung dafür?
Wann ist denn eigentlich eine GSBV zu bilden und wo ist die gesetzliche Verankerung dafür?
SBV-Wahl – Ersatzvertretung durch HSBV
Hallo, da es für das Ressort also eine HSBV gibt – wäre diese ggf. (eindeutig) zuständig als örtl. Ersatzvertretung, soweit hier keine örtliche SBV und GSBV / BSBV existiert laut RSpr. So steht es auch in der BIH-Wahlbroschüre im Kapitel 4.5. So auch BVerwG v. 08.12.1999 – 6 P 11.98 – Rn. 29 zur BSBV und HSBV.Im Ministerium gibt es noch eine HSBV.
Kurzinfos zur GSBV gibt es hier im Fachlexikon sowie auch hier und hier (§ 22 SchwbVWO). Gruß Jada WasiWann ist denn eigentlich eine GSBV zu bilden und wo ist die gesetzliche Verankerung dafür?