Hallo,
ich bin Schwerbehindertenvertrauensperson bei einem privatwirtschaftlichen Betrieb.
Unser Personalleiter ist gleichzeitig der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers.
Laut der tabellarischen Aufstellung im ZB-Spezial zur Wahl ist der Inklusionsbeauftragte wahlberechtigt und kann gewählt werden
wenn er selbst schwerbehindert oder gleichgestellt ist.
Besteht hier nicht ein grundsätzlicher Interessenskonflikt der ihn aufgrund seiner persönlichen Rechtsstellung ausschließt ?
Personalleiter = Inklusionsbeauftragter / Wahlberechtigung
- FrankGreim
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- Registriert: Dienstag 12. Juli 2022, 14:22
Re: Personalleiter = Inklusionsbeauftragter / Wahlberechtigung
Sofern er/sie schwerbehindert ist spricht dem nichts entgegen.
Frank Greim
GSBV XERVON Instandhaltung GmbH
stv. KSBV REMONDIS GmbH
stv. KSBV RETHMANN SE & Co. KG
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Personalleiter = Inklusionsbeauftragter / Wahlberechtigung
Hallo pille,
die Wählbarkeit hängt hier wohl maßgeblich davon ab, ob Ltd. Angestellter oder nicht i.S.d. BetrVG. Darauf, ob sbM, kommts jedenfalls bei Frage der Wählbarkeit nicht an. Evt. könnte diese Diskussion mit Maria vom Juni weiterhelfen zu_gesetzl. BetrVG-Kriterien zur SBV-Wählbarkeit? Damit ist_das passive Wahlrecht von den Leitenden Angestellten ausgeschlossen - da bei deren Teilnahme an den internen Betriebsratssitzungen mit Loyalitätskonflikten zu rechnen wäre.
die Wählbarkeit hängt hier wohl maßgeblich davon ab, ob Ltd. Angestellter oder nicht i.S.d. BetrVG. Darauf, ob sbM, kommts jedenfalls bei Frage der Wählbarkeit nicht an. Evt. könnte diese Diskussion mit Maria vom Juni weiterhelfen zu_gesetzl. BetrVG-Kriterien zur SBV-Wählbarkeit? Damit ist_das passive Wahlrecht von den Leitenden Angestellten ausgeschlossen - da bei deren Teilnahme an den internen Betriebsratssitzungen mit Loyalitätskonflikten zu rechnen wäre.
Das steht m.E aber so nicht in BIH-Entscheidungstabelle drinnen zur Wählbarkeit gemäß § 177 Abs. 3 SGB IX auf Seite 45. Wäre klar falsch und zu pauschal, da es nie bei SBV-Wählbarkeit auf eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung ankommt kraft Gesetzes. Der pauschalen Ansicht von Frank kann daher nicht zugestimmt werden. Gruß Annette
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Re: Personalleiter = Inklusionsbeauftragter / Wahlberechtigung
Hallo,
der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß das Amt des Inklusionsbeauftragten gem. § 181 SGB IX zwar nicht das passive Wahlrecht bei der SBV-Wahl ausschließt, allerdings die Literatur überwiegend eine "Unvereinbarkeit" der beiden Ämter sieht.
Daraus folgt, daß sich ein*e Inklusionsbeauftragte*r nach einer erfolgreichen Wahl zur Vertrauensperson bzw. Stellvertretung entscheiden muß, "... welches der Ämter, die in Interessenkollission stehen, er niederlegt" (Düwell in LPK-SGB IX, § 181 Rn 11 mit weiteren Verweisen).
der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß das Amt des Inklusionsbeauftragten gem. § 181 SGB IX zwar nicht das passive Wahlrecht bei der SBV-Wahl ausschließt, allerdings die Literatur überwiegend eine "Unvereinbarkeit" der beiden Ämter sieht.
Daraus folgt, daß sich ein*e Inklusionsbeauftragte*r nach einer erfolgreichen Wahl zur Vertrauensperson bzw. Stellvertretung entscheiden muß, "... welches der Ämter, die in Interessenkollission stehen, er niederlegt" (Düwell in LPK-SGB IX, § 181 Rn 11 mit weiteren Verweisen).
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Personalleiter = Inklusionsbeauftragter / Wahlberechtigung
Danke für eure ausführlichen Antworten.