Liebe BIH-Autoren,ZB Spezial SBV-Wahl hat geschrieben:Versäumt die SBV die Acht-Wochen-Frist zur Bestellung eines Wahlvorstands, darf sie den Wahlvorstand nicht mehr bestellen (Seite 12)
diese Auslegung in der BIH-Wahlbroschüre 2022 (Seite 12) ist abzulehnen u.a. nach Prof. Dr. Kohte. Es wird daher um Überprüfung und evtl. Änderung gebeten. Dankeschön!
Beste Grüße
Heidi Stuffer