jeder kennt mehr oder weniger das BEM-Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Aber vielen Arbeitgebern und auch teilweise den SBVs, Betriebs/Personalräte ist die "kleine" Schwester des BEM-Verfahrens nähmlich das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX unbekannt.

Hier heißt es:
"(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann."
Was habt ihr für Erfahrungen gesammelt? Wie geht ihr damit um? Und was passiert, wenn das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX vom Arbeitgeber missachtet wird? Und woran erkennt der Arbeitgeber, die SBV oder Betriebs/Personalrat ab wann Schwierigkeiten eingetreten sind? Gibt es Richtlinien, Erfahrungen, Gerichtsurteile? Manchmal können es auch nur "kleine" Schwierigkeiten sein.

Danke schonmal in Voraus! Gruß Ich.
