Hallo,
in unserem Unternehmen gibt es eine BV über 3 Tage Homeoffice mit einer Klausel das auch mehr möglich sind wenn es dem AG genehm ist.
Jetzt habe ich als SBV einen schwerbehinderten Mitarbeiter der zu Corona 2 Jahre durchgängig im Homeoffice war und jetzt als leidendsgerechter Arbeitsplatz weiter 5 Tage machen möchte. Der Arbeitnehmer hat 2 Atteste vom Betriebsarzt und Hausarzt, die ihm attestieren der er die machen müsste um nicht langzeitkrank zu werden.
Dem AG interessiert es nicht und sagt es ist nicht krank genug und würde maximal 4 Tage geben was er aber nicht nicht schriftlich bestätigt hat.
Gibt es hier noch eine Möglichkeit für mich den Mitarbeiter zu helfen?
Gruß Tutti
Homeoffice Schwerbehinderter
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Re: Homeoffice Schwerbehinderter
Hallo,
wenn auch der Betriebsarzt die Notwendigkeit sieht, braucht der AG schon extrem gute Gründe, die Ausweitung des HO abzulehnen, denn hier kommt dann § 164 Abs. 4 SGB IX zum Tragen.
Die SBV sollte vom AG angesichts der "Schwierigkeiten" vom AG die Einleitung eines Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX verlangen.
Der betroffenen Beschäftigte hat auch durchaus noch die Option, die Umsetzung der ()betriebs-) ärztlichen Empfehlung individualrechtlich vor dem ArbG duchzusetzen.
&tschüß
Wolfgang
wenn auch der Betriebsarzt die Notwendigkeit sieht, braucht der AG schon extrem gute Gründe, die Ausweitung des HO abzulehnen, denn hier kommt dann § 164 Abs. 4 SGB IX zum Tragen.
Die SBV sollte vom AG angesichts der "Schwierigkeiten" vom AG die Einleitung eines Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX verlangen.
Der betroffenen Beschäftigte hat auch durchaus noch die Option, die Umsetzung der ()betriebs-) ärztlichen Empfehlung individualrechtlich vor dem ArbG duchzusetzen.
&tschüß
Wolfgang
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Wolfgang
Wolfgang
Re: Homeoffice Schwerbehinderter
Tja dem Unternehmen interessiert sich für den Attest den Betriebsarztes wenig. Der AG wird auch kein Präventionsverfahren einleiten, hat er noch nicht eins gemacht in meiner Tätigkeit, daher hat das Integrationsamt 1 Kündigung abgelehnt, aber lernen daraus tut er nicht.
Vor Gericht möchte er auch nicht wirklich, da er bis zum Urteil dann befürchtet das er nur nach BV 3 Tage bekommt.
Gruß
Tutti
Vor Gericht möchte er auch nicht wirklich, da er bis zum Urteil dann befürchtet das er nur nach BV 3 Tage bekommt.
Gruß
Tutti
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Re: Homeoffice Schwerbehinderter
Hallo,
in diesem Fall
Und ganz ohne Konfliktbereitschaft
Wenn diese Aussage des AG
in diesem Fall
kann der Beschäftigte auch selbst an das Integrationsamt bzw. den Integrationsfachdienst herantreten.Der AG wird auch kein Präventionsverfahren einleiten, hat er noch nicht eins gemacht in meiner Tätigkeit, daher hat das Integrationsamt 1 Kündigung abgelehnt, aber lernen daraus tut er nicht.
Und ganz ohne Konfliktbereitschaft
geht es bei einem solchen AG eben nicht. Das das dann alles nicht erfreulich ist, ist schon klar.Vor Gericht möchte er auch nicht wirklich, da er bis zum Urteil dann befürchtet das er nur nach BV 3 Tage bekommt.
Wenn diese Aussage des AG
halbwegs glaubhaft zu machen ist, hat der AG auch hier einen schweren Standwürde maximal 4 Tage geben was er aber nicht nicht schriftlich bestätigt hat.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang