Befristete volle Erwerbsminderungsrente - 450 Euro Minijob

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pille
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Registriert: Donnerstag 28. Juni 2018, 10:41

Befristete volle Erwerbsminderungsrente - 450 Euro Minijob

Beitrag von pille »

Hallo,

ich bin die SBV in einem privatwirtschaftlichen Betrieb.

Ein Kollege hat aktuell eine befristete volle Erwerbsminderungsrente die demnächst endet.
Der Antrag auf Verlängerung ist noch nicht entschieden.
Der Kollege arbeitet zur Zeit auf Basis eines 450.- Euro Minijobs bei uns.
Meiner Meinung nach besteht zwischen dem Ende der befristeten Erwerbsminderungsrente
und dem Arbeitsverhältnis kein Zusammenhang ausgenommen der HInzuverdienstgrenze während der Laufzeit der Rente.
Das Arbeitsverhältnis ist unabhängig zu betrachten und damit nicht an das Ende der Erwerbsminderungsrente gekoppelt.
Auch wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt dessen Ende mit dem Datum der befristeten Erwerbsminderungsrente
übereinstimmt.
albarracin
Beiträge: 160
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Befristete volle Erwerbsminderungsrente - 450 Euro Minijob

Beitrag von albarracin »

Hallo,

Deine Angaben sind leider viel zu unkonkret, um etwas antworten zu können.
Auch hast Du gar nicht klar definiert, was denn jetzt eigentlich Deine Frage ist.

Bestehen denn 450€-Job und Hauptjob beim selben Arbeitgeber?
Gilt bei Euch ein Tarifvertrag? Falls ja, hat dieser Aussagen zur Erwerbsminderungsrente?

&tschüß
Wolfgang
&tschüß
Wolfgang
pille
Beiträge: 101
Registriert: Donnerstag 28. Juni 2018, 10:41

Re: Befristete volle Erwerbsminderungsrente - 450 Euro Minijob

Beitrag von pille »

Der befristete 450.- Euro Job und das Hauptarbeitsverhältnis bestehen beim gleichen Arbeitgeber.
Dieses Hauptarbeitsverhältnis ist aktuell aufgrund der befristeten Erwerbsminderungsrente ein ruhendes Arbeitsverhältnis.
Wenn die befristete Erwerbsminderungsrente des Kollegen ausläuft dann wandelt es sich wieder ein aktives um.
Der Kollege hat während der Laufzeit der Erwerbsminderungsrente ein 450.- Euro Arbeitsverhältnis begonnen.
Die Befristung des 450.- Euro Arbeitsverhältnisses ist an das Ende der befristeten Erwerbsminderungsrente angeglichen
welches der 30.06.22 ist.
Dieses 450.- Euro Arbeitsverhältnis endet damit mit dem dort festgelegten Datum.
Das ruhende Arbeitsverhältnis wird wieder zu einem aktiven bis die aktuell noch offene Entscheidung der Rentenversicherung ob es wieder zu einer befristeten oder unbefristeten Erwerbsminderungsrente kommt feststeht.
Die Frage war ob zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen außer das Datum betreffend ein weiterer Zusammenhang besteht oder nicht.
Das hat sich aber zwischenzeitlich dahin gehend geklärt dass dies nicht der Fall ist.

Vielen Dank
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