Hallo,
ich bin die SBV in einem Betrieb der Privatwirtschaft.
Wie werden schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter
die aufgrund ihrer Einschränkungen eine Mehrfachanrechnung für die Ausgleichsabgabe haben
bei der Berechnung der Anzahl von 100 für eine Freistellung mitgezählt ?
Oder gilt auch hier das Kopfzahlprinzip ?
Freistellung - Mehrfachanrechungn
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- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Freistellung - Mehrfachanrechungn
Guten Tag,
schon aus dem Wortlaut des § 159 Abs. 1 und 2 SGB IX geht eindeutig hervor, daß die Mehrfachanrechnung nur für die Besetzung der Pflichtarbeitsplätze von Bedeutung ist.
Für die Berechnung der Schwellenwerte des § 179 Abs. 4 SGB IX gilt das sog. "Kopfzahlprinzip" (Düwell in LPK-SGB IX, § 179 Rn 37), nach dem jede*r Beschäftigte einzeln zählt unabhängig vom Beschäftigungsgrad, aber auch ohne Berücksichtigung einer Mehrfachanrechnung.
schon aus dem Wortlaut des § 159 Abs. 1 und 2 SGB IX geht eindeutig hervor, daß die Mehrfachanrechnung nur für die Besetzung der Pflichtarbeitsplätze von Bedeutung ist.
Für die Berechnung der Schwellenwerte des § 179 Abs. 4 SGB IX gilt das sog. "Kopfzahlprinzip" (Düwell in LPK-SGB IX, § 179 Rn 37), nach dem jede*r Beschäftigte einzeln zählt unabhängig vom Beschäftigungsgrad, aber auch ohne Berücksichtigung einer Mehrfachanrechnung.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang