Kann der Arbeitgeber einen Freistellungswunsch ablehnen ?
Im Nomos-Kommentar 5. Auflage Seite 1247 steht dazu :
"Dem Wunsch muss der Arbeitgeber nachkommen. Es bedarf keiner Vereinbarung. Es ist auch nicht wie in § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG eine vorherige Beratung mit dem Arbeitgeber vorgeschrieben."
Freistellung SBV
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Re: Freistellung SBV
Hallo,
die Freistellung bei mehr als 100 Schwerbehinderten gem. § 179 Abs. 4 Satz 2 SGB IX ist ein zwingender Rechtsanspruch. Das geht schon aus dem Gesetzestext eindeutig hervor, da braucht es eigentlich keinen Kommentar.
By the way: Dein "Nomos-Kommentar" ist veraltet, es gibt mittlerweile die 6. Auflage. Außerdem heißt er "LPK-SGB IX" und man zitiert auch wegen der ständigen Änderungen bei Neuauflagen nicht mit Seitenzahlen (in der 6. Auflage wäre das nämlich Seite 1707), sondern mit Paragraphen und "Randnummern" (die Zahlen am Seitenrand, abgekürzt Rn) und das wäre dann in der 5. und 6. Auflage § 179 Rn 37
die Freistellung bei mehr als 100 Schwerbehinderten gem. § 179 Abs. 4 Satz 2 SGB IX ist ein zwingender Rechtsanspruch. Das geht schon aus dem Gesetzestext eindeutig hervor, da braucht es eigentlich keinen Kommentar.
By the way: Dein "Nomos-Kommentar" ist veraltet, es gibt mittlerweile die 6. Auflage. Außerdem heißt er "LPK-SGB IX" und man zitiert auch wegen der ständigen Änderungen bei Neuauflagen nicht mit Seitenzahlen (in der 6. Auflage wäre das nämlich Seite 1707), sondern mit Paragraphen und "Randnummern" (die Zahlen am Seitenrand, abgekürzt Rn) und das wäre dann in der 5. und 6. Auflage § 179 Rn 37
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang