Urlaubsgenehmigung von freigestellter SBV und Stellvertreter.
Urlaubsgenehmigung von freigestellter SBV und Stellvertreter.
Wer muss Urlaubsanträge der Schwerbehindertenvertrauensperson und ihres Stellvertreters genehmigen ?
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- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Urlaubsgenehmigung von freigestellter SBV und Stellvertreter.
Hallo,
dafür gibt es keine Regel. Das muß betrieblich geklärt werden und ist zB auch davon abhängig, ob es eine Freistellung gibt.
dafür gibt es keine Regel. Das muß betrieblich geklärt werden und ist zB auch davon abhängig, ob es eine Freistellung gibt.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Urlaubsgenehmigung von freigestellter SBV und Stellvertreter.
Es handelt sich um zwei Teilfreistellungen in der Privatwirtschaft.
Wobei der Stellvertreter aufgrund von Erwerbsminderungsrente nur halbtags arbeitet was
für ihn dann keine Teilfreistellung sondern eine Vollfreistellung ist.
Die SBV selbst wird durch die Teilfreistellung weiterhin einen Teil der Arbeitszeit
auf dem bisherigen Arbeitsplatz ausführen.
Wobei der Stellvertreter aufgrund von Erwerbsminderungsrente nur halbtags arbeitet was
für ihn dann keine Teilfreistellung sondern eine Vollfreistellung ist.
Die SBV selbst wird durch die Teilfreistellung weiterhin einen Teil der Arbeitszeit
auf dem bisherigen Arbeitsplatz ausführen.