Digitale Wahlversammlung - Technikprobleme
Digitale Wahlversammlung - Technikprobleme
Was ist, wenn ich wegen fehlender Bandbreite, Ausfall des Internets, Computer-Störungen kurzfristig nicht an der Online-Versammlung teilnehmen kann. Verliere ich dadurch ggf. mein Wahlrecht?
Re: Digitale Wahlversammlung - Technikprobleme
Ist der Arbeitgeber in so einem Fall verpflichtet, den Wahlberechtigten entsprechende Hard- und Software zur Verfügung zu stellen, damit das Wahlrecht ausgeübt werden kann?
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Digitale Wahlversammlung - Technikprobleme
Hängt von folgender, bisher vom “Verordnungsgeber“ noch immer nicht geklärten Rechtsfrage ab - obgleich BMAS vom DGB dazu am 25.02.2022 nachdrücklich aufgefordert wurde zur Klärung. Das BMAS hat sich dazu ggü. der BReg. sowie ggü. dem Bundesrat nicht geäußert: Die “Begründung“ des Bundeskanzlers mit Schreiben vom 9. März 2022 ggü. dem Bundesrat ist dürftig und auch insoweit völlig unzureichend. Offenbar hat BMAS die Brisanz noch gar nicht erkannt und Änderung erst auf den „allerletzten Drücker“ veranlasst. In den Materialien fehlt jeder Hinweis zum Stimmrecht bei der nachgelagerten Briefwahl. Unglaublich! Magdalena MayerUlrich.Römer hat geschrieben: ↑Dienstag 22. März 2022, 11:58 Verliere ich dadurch ggf. mein Wahlrecht?