Antrag auf Gleichstellung während eines Auswahlverfahrens

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stephancelten
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Registriert: Dienstag 22. März 2022, 15:27

Antrag auf Gleichstellung während eines Auswahlverfahrens

Beitrag von stephancelten »

Hallo in die Runde,

ich hab mal eine Frage, während eines Auswahlverfahrens stellt ein Mitbewerber (GdB30 o. 40) einen Antrag auf Gleichstellung,
ein Ergebnis dieses Antrages liegt zum mdl. Auswahlverfahren noch nicht vor.

Zählt der Bewerber bei diesem mdl. Auswahlverfahren wie ein schwerbehinderter Mensch?

Als Zusatz möchte ich noch anfügen das es sich bei der Dienststelle um die Bundeswehr handelt!

Ich bedanke mich im voraus.

Gruß
Stephan
jada.wasi
Beiträge: 350
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Re: Antrag auf Gleichstellung während eines Auswahlverfahrens

Beitrag von jada.wasi »

Ein Ergebnis dieses Antrages liegt zum mdl. Auswahlverfahren noch nicht vor. Zählt der Bewerber bei diesem mdl. Auswahlverfahren wie ein schwerbehinderter Mensch?
Hallo Stephan, klares nein, zählt zumindest nicht kraft Gesetzes! Gruß Jada Wasi
matthias.günther
Beiträge: 279
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

Re: Antrag auf Gleichstellung während eines Auswahlverfahrens

Beitrag von matthias.günther »

Trifft die Inklusionsvereinbarung abweichende Regelungen dazu?
stephancelten
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 22. März 2022, 15:27

Re: Antrag auf Gleichstellung während eines Auswahlverfahrens

Beitrag von stephancelten »

jada.wasi hat geschrieben: Dienstag 22. März 2022, 18:25
Ein Ergebnis dieses Antrages liegt zum mdl. Auswahlverfahren noch nicht vor. Zählt der Bewerber bei diesem mdl. Auswahlverfahren wie ein schwerbehinderter Mensch?
Hallo Stephan, klares nein, zählt zumindest nicht kraft Gesetzes! Gruß Jada Wasi
Gibt es dazu bereits gesprochenes Recht? (Urteil?)
jada.wasi
Beiträge: 350
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Re: Antrag auf Gleichstellung während eines Auswahlverfahrens

Beitrag von jada.wasi »

Hallo zusammen,
laut h. M. reicht weder ein Antrag auf Gleichstellung noch eine Zusicherung einer Gleichstellung (BAG), sondern nur Bewilligung einer Gleichstellung. Erst wenn Bewerber schon per Bescheid gleichgestellt ist gemäß § 151 Abs. 2 SGB IX (spätestens) zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs, hat SBV ein gesetzliches Beteiligungsrecht. Ausnahme: Nur bei einer Kündigung reicht u.U. Antrag auf Gleichstellung, sonst nicht. Gruß Jada Wasi
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