Umsetzung einer schwerbehidnerten Beamtin
Umsetzung einer schwerbehidnerten Beamtin
Kann die schwerbeh. Beamtin ohne Anhörung umgesetzt werden?
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- Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51
AW: Umsetzung einer schwerbehidnerten Beamtin
Hallo Herr Weinmann,
das ist in § 95 Absatz 2 SGB IX geregelt:
"Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören".
Eine Umsetzung betrifft den einzelnen schwerbehinderten Menschen.
Und da Beamte auch Menschen sind...
... ist die SBV vor der Entscheidung anzuhören.
das ist in § 95 Absatz 2 SGB IX geregelt:
"Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören".
Eine Umsetzung betrifft den einzelnen schwerbehinderten Menschen.
Und da Beamte auch Menschen sind...
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Ulrich Römer
Moderator der BIH-Foren
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