Spoler hat geschrieben: ↑Mittwoch 2. Februar 2022, 13:45
Hieraus ergibt sich meiner Meinung nach nochmals eindeutig die Wichtigkeit der betrieblichen Interessensvertretungen.
Hallo zusammen,
dazu ausführliche Anmerkung
jurisPR-ArbR 10/2022 Anm. 1
Dr. Euler: „Anders verhält es sich für Mitarbeitervertretungen. Diesen ist in § 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX ein durchsetzbares Initiativrecht ausdrücklich zugebilligt worden. Dieser gesetzl. Anspruch folgt für den Betriebsrat nicht nur aus
§ 80 Abs. 2 BetrVG, sondern direkt aus
§ 167 Absatz 2 Satz 7 SGB IX. Daraus folgt ein gerichtlich einklagbarer Informations- und Erörterungsanspruch“ (Fabricius in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 167 Rn. 35), dh Anspruch auf Angebot und Durchführung eines BEM.
BAG, 07.09.2021, 9 AZR 571/20
https://dejure.org/2021,36125
Das BAG hat von einem
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH nach Art. 267 Absatz 3 AEUV abgesehen, was von Euler kritisiert wurde.
Beste Grüße
Heidi Stuffer