ich habe folgende Frage:
Laut SGB 5, Paragraph 9, Absatz 4 besteht für Schwerbehinderte ein Beitrittsrecht in die freiwillige Versicherung in einer GKV und somit eine Möglichkeit, aus der PKV zurück in die GKV zu wechseln:
Frage:SGB V
§ 9
Freiwillige Versicherung
(1) 1Der Versicherung können beitreten
4. schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,
Wenn diese Person nun vorher privat versichert war, kann sie dann ihr private Krankenversicherung erst zum 31.12.XX kündigen, also zur ganz normalen Kündigungsfrist? Oder besteht eine Sonderregelung in irgendeiner Form?
Das Datum der Anerkennung als Schwerbehinderter kann ja vom Antragssteller nicht beeinflusst werden - wie sollte das ganze also durchführbar sein, ohne doppelte Beiträge stemmen zu müssen?
Kennt sich da evtl jemand mit aus? Ich kann nichts dazu finden und weiß leider nicht weiter.
Würde mich über Antworten sehr freuen.