Hallo in die Runde,
wo finde ich eine gesetzliche Regelung wegen einer Krankheitsvertretung, bzw. eine Ersatzeinstellung für einen erkrankten Mitarbeiter?
Ab wann hat der Arbeitgeber das Recht für einen erkrankten Mitarbeiter einen Ersatz einzustellen? Nach Auslauf des Krankengeldes?
Vielen Dank und liebe Grüße!
Ersatzeinstellung für erkrankten Mitarbeiter
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Ersatzeinstellung für erkrankten Mitarbeiter
Hallo,
ob, wann und für wie lange ein AG eine Krankheits- oder sonstige Vertretung einstellt, ist zuerst einmal seine eigene unternehmerische Entscheidung.
BR oder PR haben auf diese Entscheidung bestenfalls indirekten Einfluss - zB durch Verweigerung von Überstunden.
ob, wann und für wie lange ein AG eine Krankheits- oder sonstige Vertretung einstellt, ist zuerst einmal seine eigene unternehmerische Entscheidung.
BR oder PR haben auf diese Entscheidung bestenfalls indirekten Einfluss - zB durch Verweigerung von Überstunden.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Ersatzeinstellung für erkrankten Mitarbeiter
Hallo und Danke Wolfgang für die Antwort.