Hallo Zusammen,
welche Rechte hat die SBV in BR-Sitzungen?
Gruß
Mic
Rechte SBV im BR
AW: Rechte SBV im BR
Hallo Mic,
es ist wichtig, dass der Betriebsrat und seine Ausschüsse eng mit der Schwerbehindertenvertretung zusammenarbeiten. Die Schwerbehindertenvertretung kann nach § 95 Absatz 4 SGB IX an allen Sitzungen des Betriebs- oder
Personalrates und seiner Ausschüsse beratend teilnehmen. Sie kann auch beantragen, einzelne Themen auf die Tagesordnung zu setzen. Sie kann unter den in dem Paragraph beschriebenen Umständen auch die Aussetzung eines Beschluss für 1 Woche beantragen. Auch hat die SBV nach § 95 Absatz 5 das Recht, an sogenannten Monats-/Vierteljahresgesprächen teilzunehmen.
Grüße
Christian Vedder
es ist wichtig, dass der Betriebsrat und seine Ausschüsse eng mit der Schwerbehindertenvertretung zusammenarbeiten. Die Schwerbehindertenvertretung kann nach § 95 Absatz 4 SGB IX an allen Sitzungen des Betriebs- oder
Personalrates und seiner Ausschüsse beratend teilnehmen. Sie kann auch beantragen, einzelne Themen auf die Tagesordnung zu setzen. Sie kann unter den in dem Paragraph beschriebenen Umständen auch die Aussetzung eines Beschluss für 1 Woche beantragen. Auch hat die SBV nach § 95 Absatz 5 das Recht, an sogenannten Monats-/Vierteljahresgesprächen teilzunehmen.
Grüße
Christian Vedder