1. Wahl der SBV

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Frank.Ohrndorf
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 30. Oktober 2021, 12:14

1. Wahl der SBV

Beitrag von Frank.Ohrndorf »

Hallo Zusammen,

ich habe da eine Frage, da dieses in einem Gespräch mit dem BR aufgetreten ist.
Zu meiner Person ich bin das Vorstandmitglied des Wahlvorstandes.

Nach dem Stichtag zur Abgabe der Vorschläge, gab es nur einen der abgegeben wurde.
Diesen haben wir geprüft und da die geforderten Stützunterschriften vorhanden waren als gültigen Wahlvorschlag anerkannt.
Ich habe dann die Aushänge fertig gemacht, so das es nur eine Kandidaten gibt der gewählt werden kann.
Ich denke das ist auch so richtig gewesen, da es für die Stellvertreterwahl dann eine neuen Termin geben muss.
Es gab wohl an dem Tag vor diesem Gespräch dann eine Diskussion im BR in der auch zwei Stellvertreter des Wahlvorstandes gesessen haben.
Am darauffolgenden Tag wurde ich gebeten in das BR Büro zu kommen, wo dann nach meiner Meinung etwas aus dem Ruder gelaufen ist.
Es fing damit an das es nicht sein kann das es nur eine Person gewählt werden kann. Es muss eine Nachfrist gemacht werden und es wurde auch immer das [BetrVG] ins Spiel gebracht. Ich habe zwar vielleicht an allen immer vorbei gesprochen das man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen kann da die SBV ein eigene Wahlordnung (SchwbVWO) hat. Da sie auch von einer Listenwahl gesprochen haben, ich gesagt habe das es hier eine Personenwahl stattfindet, aber die eingereichte Liste ja nur eine Person hat. Ich habe es sicher nicht richtig rübergebracht. Nach mehreren Worten sagte auf einmal eine aus dem Wahlvorstand ich sollte ruhe geben und ich wäre hier jetzt Überstimmt ( es sollte eine Nachfrist geben). Ich habe mich dann geschlagen gegeben und es wurde eine Nachfrist aufgesetzt.
Zu meiner Entschuldigung ich bin die ganze Woche schon stark gesundheitlich Angeschlagen gewesen, sonst hätte ich gerne weiter Diskutiert.
Jetzt meine Frage was kann ich jetzt im Nachhinein tun.
1. Da es eigentlich ja keine Versammlung des Wahlausschuss war.
2. Es gab auch keine schriftliche Eingang (so wie es in dem Wahlausschreiben steht)
3. Mit der Person die mich Überstimmt hat.


Ich hoffe es kann Verstanden werden was ich hier geschrieben habe.

Danke
Zuletzt geändert von Frank.Ohrndorf am Sonntag 31. Oktober 2021, 00:08, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße

Frank
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: 1. Wahl der SBV

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

grundsätzlich hat ein BR über die Arbeit eines WV für die Wahl der SBV überhaupt nichts zu diskutieren. Nach der Einleitung der Wahl hat der BR nichts mehr zu melden.

Wenn ein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl der Vertrauensperson vorlag, dann ist es gem. § 7 Abs. 1 SchbVWO unzweifelhaft rechtswidrig, eine Nachfrist zu setzen. Die Bedeutung des Worts "kein" in § 7 Abs. 1 Satz 1 SchbVWO läßt keinen Interpretationsspielraum und die Argumentation mit der BetrVGDV1WO ist völlig fehl am Platz (wobei Deine BR-Kollegen auch in dieser offensichtlich nicht sattelfest sind).

Die Wahl leidet jetzt an einem schweren formalen Fehler. Spätestens wenn es jetzt noch eine zweite Kandidatur geben sollte, ist sie unheilbar rechtsfehlerhaft und mE höchstwahrscheinlich sogar nichtig. :?
&Tschüß
Wolfgang
Frank.Ohrndorf
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 30. Oktober 2021, 12:14

Re: 1. Wahl der SBV

Beitrag von Frank.Ohrndorf »

Danke schön Wolfgang für deine schnelle Antwort.
Ich hoffe ja das sie verstanden haben das diese Nachfrist nur für die stellvertretend Person gestellt ist.
Wenn nicht werde ich wohl die Wahl als gescheitert erklären müssen.

LG
Frank
Liebe Grüße

Frank
Michael Karpf
Beiträge: 77
Registriert: Dienstag 1. November 2016, 18:50

Re: 1. Wahl der SBV

Beitrag von Michael Karpf »

Hallo zusammen,

wenn innerhalb der 2-Wochen-Frist nicht die vom Wahlvorstand beschlossene Zahl an zu wählenden stellv. Mitgliedern der SBV (wenigstens 1) durch gültig vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber erreicht wird, muss nach § 7 Abs. 3 SchwbVWO zwingend eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung diesbezüglicher Wahlvorschläge gesetzt werden (keine Vorschläge mehr für die VP!). Nur, wenn auch während der Nachfrist keine gültigen Wahlvorschläge eingehen, werden weniger stellv. Mitglieder gewählt, als vom Wahlvorstand beschlossen, im Extremfall also nicht ein einziges.

https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__7.html

Viele Grüße
Dr. Michael Karpf
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: 1. Wahl der SBV

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

für was eine Nachfrist gesetzt wurde, muß aus dem Aushang einwandfrei und eindeutig hervorgehen.

Deswegen zeigt das hier
Ich hoffe ja das sie verstanden haben das diese Nachfrist nur für die stellvertretend Person gestellt ist.
nicht gerade von vertiefter Sachkenntnis.

Auch diese Antwort von Dir
Wenn nicht werde ich wohl die Wahl als gescheitert erklären müssen.
ist sachlich falsch. Du allein erklärst gar nichts für "gescheitert". Der WV entscheidet durch Beschluß und Du bist nur einer von dreien.

Kann es sein, daß Ihr Euch alle drei die notwendige WV-Schulung "geschenkt" habt?
&Tschüß
Wolfgang
Frank.Ohrndorf
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 30. Oktober 2021, 12:14

Re: 1. Wahl der SBV

Beitrag von Frank.Ohrndorf »

Hallo,

Wenn ich mich falsch ausgedrückt habe,
gemeint habe ich das wir diese In einem Beschluss des Wahlvorstand bekannt geben.

Ja es ist richtig das es aus dem Schreiben hervorgehen muss, dieses hatte ich auch bekannt gegeben.

Ich bedanke mich für diese Diskussion
Liebe Grüße

Frank
Heidi Stuffer
Beiträge: 123
Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26

Re: 1. Wahl der SBV

Beitrag von Heidi Stuffer »

Ich denke das ist auch so richtig gewesen, da es für die Stellvertreterwahl dann eine neuen Termin geben muss.
Hallo Frank,

nein, im Ergebnis liegt dieser Betriebsrat richtig, mit seiner Begründung liegt er aber voll daneben. Klar muss Aushang mit Nachfrist auch erfolgen, wenn kein Stelli-Wahlvorschlag eingegangen ist, und zwar „sofort“ gemäß dem § 7 Abs. 3 SchwbVWO. Tipp: Einfach (oben) Forensuche nutzen z.B. mit dem Suchwort „Nachfrist“. Das war schon des Öfteren dort Thema, auch mit Textvorschlag. Ich teile die Ansicht von Dr. Karpf.

Hinweis: Es gibt keinen Wahlausschuss, sondern vielmehr Wahlvorstand. Es müssen die zwei weiteren Mitglieder, ggf. Ersatzmitglieder, ordnungsgemäß eingeladen werden zur Wahlvorstandssitzung vom Vorsitzenden des Wahlvorstands. Dort muss Bekanntmachung zur Nachfrist beschlossen und die Bekanntmachung vom Vorsitzenden sowie mindestens von einem weiteren Mitglied unterschrieben werden. Einen universellen Mustervordruck gibt es leider (noch) nicht für Ihre Wahl-Konstellation.

Beste Grüße
Heidi Stuffer
Frank.Ohrndorf
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 30. Oktober 2021, 12:14

Re: 1. Wahl der SBV

Beitrag von Frank.Ohrndorf »

Michael Karpf hat geschrieben: Samstag 30. Oktober 2021, 16:57 Hallo zusammen,

wenn innerhalb der 2-Wochen-Frist nicht die vom Wahlvorstand beschlossene Zahl an zu wählenden stellv. Mitgliedern der SBV (wenigstens 1) durch gültig vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber erreicht wird, muss nach § 7 Abs. 3 SchwbVWO zwingend eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung diesbezüglicher Wahlvorschläge gesetzt werden (keine Vorschläge mehr für die VP!). Nur, wenn auch während der Nachfrist keine gültigen Wahlvorschläge eingehen, werden weniger stellv. Mitglieder gewählt, als vom Wahlvorstand beschlossen, im Extremfall also nicht ein einziges.

https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__7.html

Viele Grüße
Dr. Michael Karpf

Ich bedanke mich recht herzlich.
Liebe Grüße

Frank
Frank.Ohrndorf
Beiträge: 5
Registriert: Samstag 30. Oktober 2021, 12:14

Re: 1. Wahl der SBV

Beitrag von Frank.Ohrndorf »

Heidi Stuffer hat geschrieben: Samstag 30. Oktober 2021, 22:16
Ich denke das ist auch so richtig gewesen, da es für die Stellvertreterwahl dann eine neuen Termin geben muss.
Hallo Frank,

nein, im Ergebnis liegt dieser Betriebsrat richtig, mit seiner Begründung liegt er aber voll daneben. Klar muss Aushang mit Nachfrist auch erfolgen, wenn kein Stelli-Wahlvorschlag eingegangen ist, und zwar „sofort“ gemäß dem § 7 Abs. 3 SchwbVWO. Tipp: Einfach (oben) Forensuche nutzen z.B. mit dem Suchwort „Nachfrist“. Das war schon des Öfteren dort Thema, auch mit Textvorschlag. Ich teile die Ansicht von Dr. Karpf.

Hinweis: Es gibt keinen Wahlausschuss, sondern vielmehr Wahlvorstand. Es müssen die zwei weiteren Mitglieder, ggf. Ersatzmitglieder, ordnungsgemäß eingeladen werden zur Wahlvorstandssitzung vom Vorsitzenden des Wahlvorstands. Dort muss Bekanntmachung zur Nachfrist beschlossen und die Bekanntmachung vom Vorsitzenden sowie mindestens von einem weiteren Mitglied unterschrieben werden. Einen universellen Mustervordruck gibt es leider (noch) nicht für Ihre Wahl-Konstellation.

Beste Grüße
Heidi Stuffer
Danke schön
Liebe Grüße

Frank
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