Hallo,
ein Kollege der gleichgestellt ist soll auf einem Arbeitsplatz
zur Arbeitserprobung eingesetzt werden.
Ist die SBV bereits bei Arbeitserprobungen zu beteiligen oder
erst wenn die endgültige Umbesetzung stattfindet ?
Arbeitserprobung Produktionsbetrieb
Re: Arbeitserprobung Produktionsbetrieb
Hallo,
meines Wissens hat der MA mit Erwerb der Gleichstellung das Recht, die SBV hin zu zu ziehen so fern er dies wünscht und der SBV den Auftrag erteilt.
meines Wissens hat der MA mit Erwerb der Gleichstellung das Recht, die SBV hin zu zu ziehen so fern er dies wünscht und der SBV den Auftrag erteilt.
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Arbeitserprobung Produktionsbetrieb
Hallo,
bereits die Absicht der Arbeitserprobung ist eine informations- und anhörungspflichtige Angelegenheit gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX.
Und es spielt bei diesen Angelegenheiten keine Rolle, ob der/die Betroffene die Unterrichtung der SBV ausdrücklich wünscht.
bereits die Absicht der Arbeitserprobung ist eine informations- und anhörungspflichtige Angelegenheit gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX.
Und es spielt bei diesen Angelegenheiten keine Rolle, ob der/die Betroffene die Unterrichtung der SBV ausdrücklich wünscht.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang