Hallo,
zur Zeit bin ich gerade dabei, in Zusammenarbeit mit dem BR und dem AG, unsere Integrationsvereinbarung in eine Inklusionsvereinbarung umzuwandeln. Dabei hat sich folgende Frage ergeben:
Wer unterschreibt die Inklusionsvereinbarung? Richtig konkret habe ich im SGBIX nichts gefunden. Mein AG ist der Meineung, nur die SBV und der AG unterschreiben. Ich bin der Meinung die SBV, der AG und der BR sollten unterschreiben.
Meine Bitte an das Forum, Hilfe mein Argument, möglicht über konkrete Aussagen, zu stärken. Kennt jemand eine verbindliche Aussage. Evt. ein Urteil?
Vielen Dank!
Wer unterschreibt die Inklusionsvereinbarung
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Wer unterschreibt die Inklusionsvereinbarung
Hallo,
das SGB IX ist in § 166 Abs. 1 Satz 1 sehr eindeutig:
"Die Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung und den in § 176 genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers (§ 181) eine verbindliche Inklusionsvereinbarung."
ErfK, Rolfs, § 166 SGB IX, Rn1: "Vertragspartner des AG sind die SBV und der BR bzw. PR ..."
Die SBV ist dadurch als Verhandlungspartner definiert und unterschreibt somit auch, ohne Unterschrift der SBV ist die Inklusionsvereinbarung in Betrieben, in denen es eine SBV gibt, tendenziell rechtsunwirksam.
das SGB IX ist in § 166 Abs. 1 Satz 1 sehr eindeutig:
"Die Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung und den in § 176 genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers (§ 181) eine verbindliche Inklusionsvereinbarung."
ErfK, Rolfs, § 166 SGB IX, Rn1: "Vertragspartner des AG sind die SBV und der BR bzw. PR ..."
Die SBV ist dadurch als Verhandlungspartner definiert und unterschreibt somit auch, ohne Unterschrift der SBV ist die Inklusionsvereinbarung in Betrieben, in denen es eine SBV gibt, tendenziell rechtsunwirksam.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang