Hallo,
ich suche einen Sachstand, wann eine Zuordnung der Fachpraktiker-Ausbildungen zu einem DQR-Level (Deutscher Qualifikationsrahmen) abgeschlossen sein wird?
Eine Fachpraktiker-Ausbildung entsprocht ja nicht der Ausbildung des Bezugsberufs (mehr Praxis, weniger Theorie) und kann so nicht unbedingt mit dem Level der Ausbildung des Bezugsberufs gleichgesetzt werden, sondern liegt wenn denn wohl eher darunter.
Es läßt sich auch keine Aussage finden, dass Fachpraktiker und Bezugsberuf die gleiche Qualitätstufe haben könnten. Das ist insofern interessant, wenn eine spitzfindige Dienststelle Fachpraktikern bei einer Stellenausschreibung mangelnde Qualifikation möglicherweise unterstellt.
Die letzten Infos dazu, die ich finden konnten, stammen aus dem Jahr 2015 vom BIBB, dass für jede einzelne Fachpraktiker-Ausbildung "wissenschaftlich" die Zuordnung zu einem DQR-Level noch geprüft werden sollte.
Fachpraktiker und DQR
Re: Fachpraktiker und DQR
Die neue "Behinderung und Recht" (4/2021) widmet sich auf 3 Seiten (ab S. 101) sehr informativ den "Fachpraktikern". Im Gegensatz zu vielen anderen Fachpraktiker-Ausbildungen ist z. B. die Ausbildung des Fachpraktikers für Büromanagement noch gar nicht bundeseinheitlich in einer Ausbildungsordnung geregelt, so dass es in diesem Fall nachvollziehbar wäre, warum zumindest dieser Ausbildungsberuf noch nicht mit einem DQR-Level erfasst ist.
Aus den Ausführungen des Textes interpretiere ich, dass eine Fachpraktiker-Ausbildung aber wohl eher einen Level niedriger bewertet sein würde als die zugehörigen "Vollberufe".
Ob das eine Rolle spielt, warum Fachpraktker weiterhin überhaupt nicht einem DQR-Level zugeordnet sind, wäre interessant.
Aus den Ausführungen des Textes interpretiere ich, dass eine Fachpraktiker-Ausbildung aber wohl eher einen Level niedriger bewertet sein würde als die zugehörigen "Vollberufe".
Ob das eine Rolle spielt, warum Fachpraktker weiterhin überhaupt nicht einem DQR-Level zugeordnet sind, wäre interessant.
Re: Fachpraktiker und DQR
Die Beurteilung des "Niveaus" einer Ausbildung spielt spätestens dann eine Rolle, wenn es es um Vergleichbarkeit verschiedener Ausbildungen geht. Im Stellenbesetzungsverfahren kann so etwas durchaus relevant werden. Nur damit können mögliche (behinderungsbedingte?) Benachteiligungen aufgezeigt werden.