Hallo,
ich bin ein absoluter Neuling als SBV und hätte mal eine Frage zu einer Stellungnahme bei
einer Kündigungsanhörung. Was ist mit einer schriftlichen Stellungnahme zur einer Kündigungsanhörung
gemeint ?? Ist damit gemeint das ich Gegenargument nenne die gegen eine Kündigung sprechen ? Und
wenn ja, muss das immer in schriftlicher Form erbringen?
Danke für Eure Antworten im Vorraus
Sirkahn
Stellungnahme zur Kündigungsanhörung
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Stellungnahme zur Kündigungsanhörung
Hallo,
in der Stellungnahme zur Kündigung muß die SBV vor allem zwei Aspekte bearbeiten:
- Hat der AG seine Pflichten ggü. dem schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigtem erfüllt ? Gibt es formale Verstösse des AG wie zB fehlendes/unzureichendes BEM bzw. Präventionsverfahren, fehlende Anhörung der SBV, Mitbestimmung von BR/PR?
- Gibt es tatsächlich keine andere Beschäftigungsmöglichkeit für den zu kündigenden Beschäftigten unter Ausschöpfung der Möglichkeiten des § 164 Abs. 4 und/oder 5 SGB IX, ggfs. nach Qualifizierung ? Hier muß die SBV möglichst konkret werden und ggfs. auf kurz- oder mittelfristig zur Verfügung stehende leidensgerechte Beschäftigungsmöglichkeit im Sinne konkreter Stellen hinweisen.
in der Stellungnahme zur Kündigung muß die SBV vor allem zwei Aspekte bearbeiten:
- Hat der AG seine Pflichten ggü. dem schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigtem erfüllt ? Gibt es formale Verstösse des AG wie zB fehlendes/unzureichendes BEM bzw. Präventionsverfahren, fehlende Anhörung der SBV, Mitbestimmung von BR/PR?
- Gibt es tatsächlich keine andere Beschäftigungsmöglichkeit für den zu kündigenden Beschäftigten unter Ausschöpfung der Möglichkeiten des § 164 Abs. 4 und/oder 5 SGB IX, ggfs. nach Qualifizierung ? Hier muß die SBV möglichst konkret werden und ggfs. auf kurz- oder mittelfristig zur Verfügung stehende leidensgerechte Beschäftigungsmöglichkeit im Sinne konkreter Stellen hinweisen.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang