Missverständnis im BIH-Fachlexikon zu "Prävention"?

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Mark
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Registriert: Freitag 26. Februar 2021, 11:22

Missverständnis im BIH-Fachlexikon zu "Prävention"?

Beitrag von Mark »

Hallo,
müßte es hier nicht besser "Personalvertretung" statt "Interessenvertretung" heißen - die SBV ist ja auch eine Interessenvertretung?

"Der Arbeitgeber ist zunächst verpflichtet, mit der Interessenvertretung und bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeiten der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit zu klären. Beim Vorgehen im konkreten Einzelfall soll das Betriebliche Eingliederungsmanagement angewendet werden. Dafür nimmt der Arbeitgeber Kontakt mit dem Betroffenen auf, erklärt ihm Ziele und Möglichkeiten und holt dessen Zustimmung für die weitere Durchführung ein."

https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html#
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