Hallo,
mein Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) verweigert wiederholt einer gleichgestellten Mitarbeitenden mit der Ausbildung Indstriekauffrau eine Einladung zu Bewerbungsgesprächen, die im Anforderungsprofile eine Ausbildung als Bürokauffrau/Kauffrau für Büromanagment erwarten.
Einen offensichtlicheren Verstoß gegen § 165 SGB IX kann ich mir kaum vorstellen, aber mein Arbeitgeber argumetiert mit Bezug auf ein BAG-Urteil (BAG Urteil vom 20. Januar 2016 – 8 AZR 194/14l, die Bewerberin sei mit Ihrer Ausbildung gegenüber einer Bürokauffrau "überqualifiziert", ohne auf weitere Details des Anforderungsprofils einzugehen.
In diesem Urteil geht es aber um einen Fall, in dem nach DQR-Einteilung ein Levelsrpung vorliegt (Bewerber hat Universitätsabschluss, Stelle ist für FH ausgeschrieben), während nach DQR-Einteilung die kaufmännischen Berufe mit 3jähriger Ausbildung den gleichen Level zugeordnet sind.
Außerdem wird im Urteil ausdrücklich betont, der Arbeitgeber KANN eine solche Überqualifizieurng als Grund der Nicht-Einladung nutzen insb.aus personalpolitischen Gründen im Rahmen einer nachhaltigen Personalplanung. Ironie am Rande: Seit schon fast Jahrzehnten verweigert sich mein Arbeitgeber, ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen.
Meine beiden Fragen lauten:
Gibt es irgendwelche weitere Quellen, die belegen oder widerlegen können, dass Industriekaufleute gegenüber Bürokaufleuten "überqualifiziert" sind?
Gibt es weitere Gründe, die das Verhalten meines Arbeitgebers einer rechtlichen Prüfung standhalten ließen?