Ist bei Grundsicherung und 60 / G Nachweis für rollstuhlgerechte Wohnung erforderlich

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Ewald.

Ist bei Grundsicherung und 60 / G Nachweis für rollstuhlgerechte Wohnung erforderlich

Beitrag von Ewald. »

Hallo,
ich bin voll erwerbsgemindert bis zur Altersrente, gdb 60/G, Grundsicherung;-
das Haus in dem ich wohne wird verwertet;- muss mir eine neue Wohnung suchen;-
ich nutze den Rollstuhl in der Wohnung, das ich alleine und unahängig leben kann;-
Wohnungsberechtigungsschein für rollstuhlgerechte Wohnung liegt vor;-
das Grundsicherungsamt wünscht ein Gutachten, das ich in der Wohnung einen Rollstuhl benötige,
zwecks Finazierung einer rollstuhlgerechten Wohnung;-
Ist trotz Wohnungsberechtungsschein und Schwerbehindertenausweis,
nochmals ein Gutachten erforderlich?
MfG
Ulrich.Römer

Re: Ist bei Grundsicherung und 60 / G Nachweis für rollstuhlgerechte Wohnung erforderlich

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Ewald,
ich vermute mal, dass unter
"gdb60/G"
ein Grad der Behinderung von 60 und das Merkzeichen "G" zu verstehen ist.
Der GdB von 60 sagt nichts über die Gehfähigkeit aus. Das Merkzeichen "G" ist lediglich eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Menschen, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, haben in der Regel das Merkzeichen "aG". Deshalb ist die Klärung durch das Grundsicherungsamt mit einen Gutachten durchaus berechtigt.
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