Hallo,
ich habe leider im Forum hierzu nichts gefunden, daher stelle ich meine Frage:
Ich werde schon grundsätzlich immer informiert, sobald ein Schwerbehinderter sich auf ausgeschriebene Stellen bewirbt.
Jedoch hat der Arbeitgeber (Kommunalbehörde) seine Einladungsschreiben für Stellenbewerber mit Behinderung geändert.
Der Bewerber wird beim Einladungsschreiben gefragt, ob er die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung wünscht oder auch nicht wünscht.
Meines Erachtens ist dies nicht zulässig.
Es wird ja bei der Beteiligung des Personalrats im Bewerbungsverfahren auch keine Abfrage beim Bewerber gemacht, ob der Bewerber die Beteiligung des Personalrat wünscht oder auch nicht.
Liege ich mit meiner Aussage richtig, dass eine solche Abfrage unzulässig ist und wo wäre hierfür die Rechtsgrundlage.
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Schwebi
Einladungsschreiben Stellenausschreibung, Abfrage an Bewerber, ob SchwBVertr. teilnehmen soll oder nicht
Re: Einladungsschreiben Stellenausschreibung, Abfrage an Bewerber, ob SchwBVertr. teilnehmen soll oder nicht
Hallo und guten Morgen,
die Kollegen m/w/d haben da schon mal drüber "gestritten". Danach sind entsprechende Ankreuzvordrucke wohl unzulässig, wenn ich
das richtig verstanden habe.
Freundliche Grüße
viewtopic.php?f=7&t=1301
die Kollegen m/w/d haben da schon mal drüber "gestritten". Danach sind entsprechende Ankreuzvordrucke wohl unzulässig, wenn ich
das richtig verstanden habe.
Freundliche Grüße
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Re: Einladungsschreiben Stellenausschreibung, Abfrage an Bewerber, ob SchwBVertr. teilnehmen soll oder nicht
Servus Spoler,
danke für die Info, das hat mir jetzt schon sehr weitergeholfen.
Gruß
Schwebi
danke für die Info, das hat mir jetzt schon sehr weitergeholfen.
Gruß
Schwebi