Hallo,
folgende Frage habe ich zur praktischen Organisation des BEM-Angebots durch die Arbeitgeber.
Ziel des BEM ist es ja u. a., längerfristig Erkrankte möglichst rasch nach 6 Wochen AU und damit dem Beginn der Krankengeld-Zahlungen benennen zu können, um ihnen dann eine betriebliche Eingliederung anzubieten.
Oft erfolgt wohl eine regelmäßige monatliche Auswertung der Langzeiterkrankten; den „neu“ Langzeiterkrankten wird dann ein BEM angeboten; so ist es jedenfalls bei uns in der Verwaltung vor vielen Jahren etabliert worden.
Ich habe aber auch schon von „nur“ quartalsmäßigen Auswertungen gelesen.
Müsste man aber hier nicht unterscheiden zwischen der nicht so zeitkritischen Auswertung für die Interessensvertretungen, damit diese controllen können, ob den Betroffenen ein BEM-Angebot gemacht wurde, und dem eigentlichen möglichst zeitnahen BEM-Angebot?
Erfüllt z. B. ein Beschäftigter schon am 1. eines Monats die Voraussetzungen für ein BEM-Angebot, so dauert es mindestens einen Monat, bevor dieser überhaupt in einer monatlichen Auswertung erscheinen kann. Bei uns wird eine solche Auswertung händisch angestoßen, dann ans BGM-Team gegeben, und wenn diese geprüft haben, erfolgen die BEM-Anschreiben. Das kann dann auch durchaus auch mal länger als 6 Wochen dauern, dass ein Betroffener nach Erfüllung der Voraussetzungen sein Anschreiben erhält.
Ist eine solche Spanne noch angemessen?
Oder müsste nicht vielmehr idealerweise individuell bei Erreichen der 6 Wochen-AU auch eine individuelle Benachrichtigung ans BGM erfolgen, damit diese wesentlich zeitnaher den Betroffenen anschrieben können? Unterstützen vielleicht sogar Personalverwaltungsprogramme oder Zeiterfassungssysteme solche automatisierten individuellen BEM-Benachrichtigungen schon?
Danke,
Mark
was ist ein angemessener Zeitrahmen für das BEM-Angebot?
-
- Beiträge: 130
- Registriert: Dienstag 5. September 2017, 12:26
Re: was ist ein angemessener Zeitrahmen für das BEM-Angebot?
Hallo Mark,Ich habe aber auch schon von „nur“ quartalsmäßigen Auswertungen gelesen.
teils wurde sogar vertreten, dass sechs Monate ausreichend wären mit teils ziemlich unsinnigen und teils an den Haaren herbeigezogenen Begründungen. Dass und warum das nicht regelkonformen ist laut BVerwG und BAG, wurde hier schon seit 2012 ausgiebig diskutiert und belegt unter
viewtopic.php?f=6&t=53
Beste Grüße
Heidi Stuffer
Re: was ist ein angemessener Zeitrahmen für das BEM-Angebot?
Hallo Heidi,
danke für die interessanten infos/Verlinkung!
Ich sehe hier eigentlich 2 verschiedene Aspekte, die das Gesetz leider bisher einheitlich betrachtet:
a) Die zügige Reaktion des Arbeitgebers auf 6 Wochen AU, die mittlerweile technisch automatisiert taggenau erfolgen könnte, siehe z. B.
https://mybem.de/bem-software/gruende-f ... m-software
Stichtagsgenaue Fehlzeitenermittlung: Stichtagsgenaue Ermittlung aller potenziell BEM-Anspruchsberechtigten in Abhängigkeit von den Fehlzeiten.
b) und die Zeiträume für das regelmäßige Controlling durch PR/SBV.
Wenn mein Arbeitgeber eine solche Software einsetzt, und ich der Überzeugung bin, dass tatsächlich grundsätzlich taggenaue BEM-Angebote verschickt werden, bedarf es einer "monatlichen" Auswertung ja eigentlich gar nicht mehr, sondern eher nur noch gelegentlicher Stichproben, ob die Software wirklich macht, was sie soll.
Wenn das BGM - z. B. über die Software automatisiert - eine jederzeit einsehbare anonymisierte Statistik führt über die Zahl der Langzeiterkrankten, die Zahl der BEM-Angrbote, die angenommenen Angebote und die abgelehnten Angebote wöre das doch ideal und würde ein weitergehendes Controlling nur im Ausnahmefall (dann eher Controlling der Technik, als des Arbeitgebers) notwendig machen?
danke für die interessanten infos/Verlinkung!
Ich sehe hier eigentlich 2 verschiedene Aspekte, die das Gesetz leider bisher einheitlich betrachtet:
a) Die zügige Reaktion des Arbeitgebers auf 6 Wochen AU, die mittlerweile technisch automatisiert taggenau erfolgen könnte, siehe z. B.
https://mybem.de/bem-software/gruende-f ... m-software
Stichtagsgenaue Fehlzeitenermittlung: Stichtagsgenaue Ermittlung aller potenziell BEM-Anspruchsberechtigten in Abhängigkeit von den Fehlzeiten.
b) und die Zeiträume für das regelmäßige Controlling durch PR/SBV.
Wenn mein Arbeitgeber eine solche Software einsetzt, und ich der Überzeugung bin, dass tatsächlich grundsätzlich taggenaue BEM-Angebote verschickt werden, bedarf es einer "monatlichen" Auswertung ja eigentlich gar nicht mehr, sondern eher nur noch gelegentlicher Stichproben, ob die Software wirklich macht, was sie soll.
Wenn das BGM - z. B. über die Software automatisiert - eine jederzeit einsehbare anonymisierte Statistik führt über die Zahl der Langzeiterkrankten, die Zahl der BEM-Angrbote, die angenommenen Angebote und die abgelehnten Angebote wöre das doch ideal und würde ein weitergehendes Controlling nur im Ausnahmefall (dann eher Controlling der Technik, als des Arbeitgebers) notwendig machen?
Re: was ist ein angemessener Zeitrahmen für das BEM-Angebot?
danke, nützlich, aber es gibt einige heikle FragenMark hat geschrieben: ↑Montag 29. März 2021, 09:49 Hallo Heidi,
danke für die interessanten infos/Verlinkung!
Ich sehe hier eigentlich 2 verschiedene Aspekte, die das Gesetz leider bisher einheitlich betrachtet:
a) Die zügige Reaktion des Arbeitgebers auf 6 Wochen AU, die mittlerweile technisch automatisiert taggenau erfolgen könnte, siehe z. B.
https://mybem.de/bem-software/gruende-f ... m-software/
Stichtagsgenaue Fehlzeitenermittlung: Stichtagsgenaue Ermittlung aller potenziell BEM-Anspruchsberechtigten in Abhängigkeit von den Fehlzeiten.
b) und die Zeiträume für das regelmäßige Controlling durch PR/SBV.
Wenn mein Arbeitgeber eine solche Software einsetzt, und ich der Überzeugung bin, dass tatsächlich grundsätzlich taggenaue BEM-Angebote verschickt werden, bedarf es einer "monatlichen" Auswertung ja eigentlich gar nicht mehr, sondern eher nur noch gelegentlicher Stichproben, ob die Software wirklich macht, was sie soll.
Wenn das BGM - z. B. über die Software automatisiert - eine jederzeit einsehbare anonymisierte Statistik führt über die Zahl der Langzeiterkrankten, die Zahl der BEM-Angrbote, die angenommenen Angebote und die abgelehnten Angebote wöre das doch ideal und würde ein weitergehendes Controlling nur im Ausnahmefall (dann eher Controlling der Technik, als des Arbeitgebers) notwendig machen?
-
- Beiträge: 171
- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: was ist ein angemessener Zeitrahmen für das BEM-Angebot?
Hallo,
und welche wären das?aber es gibt einige heikle Fragen
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang