Hallo,
ich bin zu 50% Schwerbehindert und arbeite als Verkäuferin.
Wegen meiner häufigen Fehlzeiten, aufgrund meiner Behinderung, möchte mein AG mich “los werden“.
Das Betr. Wiedereingliederungs Gespräch fand vor Feststellung meiner Behinderung statt. Dort wurde mir nahe gelegt, den Betrieb zu verlassen. Da ich das ablehnte, musste ich zum Betriebsarzt. Mit diesem besprach ich, das mir kürzere Schichten sehr entgegen kommen würden. Unsere Sozialbeauftragte sagte mir dann zu, dass mein Vertrag, befristet für 6 Mon., auf weniger Arbeitszeit reduziert wird.
Leider musste ich wegen Krankheit einen Termin zur Vertragsänderung absagen.
Daraufhin sagte mir unsere Sozialbeauftragte, dass mein Chef den Vertrag nicht ändern will, sondern mich los werden möchte, weil es ja auch um meine Gesundheit geht.
Nun habe ich meinen Chef angerufen um einen Termin zu vereinbaren. Er sagte, alles liegt bereit, kein Problem!
Heute ist der Termin und ich bin sehr nervös, dass sie versuchen, mir einen Aufhebungsvertrag unterzuschieben. Dafür ist mein AG bekannt....!
Und es wurde auch angedeutet, dass mein AG mit dem Integrationsamt spricht und meine Kündigung abgeklärt.
Ich arbeite zur Zeit 60 Std. im Monat und will auf 40 runter. Ich falle öfter aus durch meine Schwerbehinderung.
Können sie mir kündigen aufgrund der Behinderung?
Hoffe auf Antwort
Gruss D.
kündigung?
AW: kündigung?
Hallo Witt,
wegen der Behinderung alleine kann nicht gekündigt werden, wenn überhaupt dann aufgrund der Auswirkúngen, sprich krankheitsbedingten Fehlzeiten oder erheblichen Einschränkungen in der Arbeitsausführung.
Dringender Rat, keinen Aufhebungsvertrag unüberlegt unterschreiben. Darüber schlafen und die Konsequenzen bedenken. Diese könnten sein: Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, anfallende Steuer (Finanzamt), länger andauernde Arbeitslosigkeit. Wenden Sie sich an ihr Integrationsamt und suchen Sie sich persönliche Hilfestellung in Ihrem Einzelfall.
Grüße Christian Vedder
wegen der Behinderung alleine kann nicht gekündigt werden, wenn überhaupt dann aufgrund der Auswirkúngen, sprich krankheitsbedingten Fehlzeiten oder erheblichen Einschränkungen in der Arbeitsausführung.
Dringender Rat, keinen Aufhebungsvertrag unüberlegt unterschreiben. Darüber schlafen und die Konsequenzen bedenken. Diese könnten sein: Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, anfallende Steuer (Finanzamt), länger andauernde Arbeitslosigkeit. Wenden Sie sich an ihr Integrationsamt und suchen Sie sich persönliche Hilfestellung in Ihrem Einzelfall.
Grüße Christian Vedder
AW: kündigung?
... und der Arbeitgeber kann mit dem Integrationsamt eine Kündigung nicht so einfach "abklären"!!!
Im Kündigungsschutzverfahren wird das Integrationsamt auf jeden Fall mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Im Kündigungsschutzverfahren wird das Integrationsamt auf jeden Fall mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
AW: kündigung?
Mir wurde wirklich nur ein Änderungsvertrag gegeben.
Aber, wenn ich wieder krank sein sollte, muss ich gehen, wurde mir angedroht!
Nun arbeite ich zwar weniger, aber der Druck ist natürlich enorm, mit der Drohung.
Aber, wenn ich wieder krank sein sollte, muss ich gehen, wurde mir angedroht!
Nun arbeite ich zwar weniger, aber der Druck ist natürlich enorm, mit der Drohung.
AW: kündigung?
Hallo Witt,
ein Änderungsvertrag stellt eine Änderung der Arbeitsvertragsbedingungen dar und muss - falls Sie nicht damit einverstanden sind - zuvor beim Integrationsamt angefragt werden und der Arbeitgeber muss die Zustimmung zur Änderung beim Integrationsamt beantragen. Erst nach Vorliegen einer solchen Zustimmung kann dann die Änderungskündigung ausgesprochen werden. Falls Sie die Änderung noch nicht angenommen haben, dann besteht hier die Möglichkeit sich noch dagegen zu wehren. Dringender Rat, tauschen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter "Kündigungsschutz" beim Ihrem Integrationsamt aus!
Viele Grüße
Christian Vedder
ein Änderungsvertrag stellt eine Änderung der Arbeitsvertragsbedingungen dar und muss - falls Sie nicht damit einverstanden sind - zuvor beim Integrationsamt angefragt werden und der Arbeitgeber muss die Zustimmung zur Änderung beim Integrationsamt beantragen. Erst nach Vorliegen einer solchen Zustimmung kann dann die Änderungskündigung ausgesprochen werden. Falls Sie die Änderung noch nicht angenommen haben, dann besteht hier die Möglichkeit sich noch dagegen zu wehren. Dringender Rat, tauschen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter "Kündigungsschutz" beim Ihrem Integrationsamt aus!
Viele Grüße
Christian Vedder