Moin zusammen,
habe eine Frage dessen Antwort ich leider nirgends finden kann... es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich bin SBV an meiner Dienststelle und GSBV im Unternehmen, und betreue 3 weitere Standorte die keine örtliche SBV haben.
Nach Zusendung der aktuellen Liste erfüllt ein Standort die Anforderungen für eine örtliche SBV (4 SB & 1 GL)..... Jetzt aber das große Fragezeichen: einer dieser Mitarbeiter ist in der passiven Altersteilzeit (für noch ca. 1,5 jahre).... Das schliesst somit auch eine Wahlberechtigung aus, da nicht mehr im Betrieb beschäftigt.
Aber fällt er dann auch aus der "Mitarbeiterliste" raus und wären es daher "tatsächlich" nur 4 Mitarbeiter und somit keine Vorraussetzung der SBV Wahl mehr gegeben?
Würde mich sehr über Input freuen.
EDIT: Habe da wohl einen entscheidenden Hinweis überlesen:
"Die Durchführung einer SBV-Wahl erfordert fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte in einem Betrieb"
Dadurch entnehme ich, dass der passive ATZ'ler nicht mehr unter "Beschäftigte" geführt wird und es somit bei 4 Mitarbeitern bleibt.
Bitte korrigiert mich wenn ich das falsch interpretiere.
Gruß
Maddin