Hallo zusammen,
habe ein Anliegen bezüglich einer Versetzung in eine andere Filiale. Die Person ist seit 20 Jahren im Unternehmen , hat einen GDB von 50 und ist seit etwa 1 Jahr krankgeschrieben. Ihr AG hat ihr mitgeteilt das Sie wenn sie wieder Arbeitsfähig ist in eine neue Filiale versetzt werden soll.
Ist so was möglich oder kann man sich dagegen wehren und wenn ja wie?
Über Antworten und Vorschläge wäre ich Dankbar .
Mit freundlichen Grüßen
GDB 50 Versetzung in eine andere Filiale
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: GDB 50 Versetzung in eine andere Filiale
Hallo,
ob man sich dagegen wehren kann und wie, hängt von verschiedenen Umständen ab:
- Gibt es einen BR/PR im Unternehmen?
- Gibt es eine SBV im Unternehmen?
- Gibt es im Arbeitsvertrag des betroffenen AN Festlegungen zum Arbeitsort?
- Sieht der betroffene AN die Versetzung kritisch?
ob man sich dagegen wehren kann und wie, hängt von verschiedenen Umständen ab:
- Gibt es einen BR/PR im Unternehmen?
- Gibt es eine SBV im Unternehmen?
- Gibt es im Arbeitsvertrag des betroffenen AN Festlegungen zum Arbeitsort?
- Sieht der betroffene AN die Versetzung kritisch?
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang