Ich arbeite seit Jahren in einer Einrichtung der Langzeitpflege und bin dort SBV seit 2019(nachgerückt). Vergangenen Herbst habe ich nun eine Ausbildung begonnen, bei der mein Arbeitsvertrag weiter gilt. In der Einrichtung gibt es keinerlei Schwierigkeiten, nun stellt sich aber die Berufsschule auf den Standpunkt, dass Fehlzeiten dort, z.B. bei den Monatsgesprächen, zwar entschuldigt werden, aber eben als Fehlzeiten gelten. Da mir nur 20 Tage/Jahr als Fehlzeit zustehen, ist das nicht machbar. Ist diese Wertung rechtlich korrekt?
Besten Dank