Hallo zusammen,
für unsere Service-Center soll es ab kommendem Jahr neue Servicezeiten geben. Hierzu ein paar Fragen:
Kann einem Schwerbehinderten, der eine arbeitstägliche Arbeitszeit von max. 8 Std. durchgesetzt hat, im Schichtplan eine um 15 Minuten ( gesamt 60 Minuten statt 45 Minuten für alle anderen Beschäftigten im Dienstplan ) verlängerte Pausenzeit abverlangt werden? Die Öffnungszeiten des Service-Centers betragen 8:15 Stunden incl. einer Regel-Pausenzeit von 45 Minuten.
Kann der Schwerbehinderte auf Gleichbehandlung bei den Pausenzeiten pochen? Welche Rechte haben der Betriebsrat / die Schwerbehindertenvertretung?
Ich freuen mich auf Antworten.
abweichende Pausenzeiten für Schwerbehinderte
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: abweichende Pausenzeiten für Schwerbehinderte
Hallo,
sofern es für die verlängerte Pausenzeit keinen zwingenden sachlichen Grund gibt, ist es in der Tat eine behinderungsbedingte Diskriminierung.
Der BR hat bei der Lage der Arbeitszeit und der Pausen volles Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
Die SBV ist vor Umsetzung der Maßnahme umfassend zu informieren und anzuhören gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __178.html
sofern es für die verlängerte Pausenzeit keinen zwingenden sachlichen Grund gibt, ist es in der Tat eine behinderungsbedingte Diskriminierung.
Der BR hat bei der Lage der Arbeitszeit und der Pausen volles Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
Die SBV ist vor Umsetzung der Maßnahme umfassend zu informieren und anzuhören gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __178.html
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang